Förderung von Inkubatoren an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Inkubator)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Kurztext
Wenn Sie als Hochschule die Einrichtung von Inkubatoren oder die ergänzende Einrichtung bestehender Inkubatoren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Hochschulen bei der Einrichtung von Inkubatoren und bei der ergänzenden Einrichtung bestehender Inkubatoren.
Sie erhalten die Förderung unter anderem für eine gründungsbezogene Infrastruktur und die Ausstattung für Gründerräume, Werkstätten, Labore und für kleinere Pilot-/Versuchsanlagen und technischen Service.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 700.000 für Vorhaben zur Errichtung von Inkubatoren und EUR 300.000 für Vorhaben für die ergänzende Einrichtung bereits bestehender Inkubatoren.
Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
Zielgruppe für die Nutzung der Inkubatoren sind Studierende an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Einrichtung beziehungsweise ergänzende Einrichtung der Inkubatoren unter Beteiligung der Hochschulgründernetzwerke oder Existenzgründungsbeauftragten der Hochschule im Hinblick auf die Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Fachbereiche begründen.
- Sie müssen Angebote für die Zielgruppe in den Bereichen Motivation, Qualifikation und Betreuung in die Inkubatoren integrieren.
- Es werden ausschließlich das vorhandene Lehrangebot ergänzende Maßnahmen und Aktivitäten gefördert.
- Während der Laufzeit des Vorhabens müssen Sie die fachbezogene Betreuung durch die Hochschule gewährleisten.
- Sie müssen die Zweckbindungsfrist für Wirtschaftsgüter von 5 Jahren nach deren Anschaffung beachten.
- Die Laufzeit der Vorhaben beträgt maximal 36 Monate.