Förderung des Gründungstransfers an den Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (ego.-Gründungstransfer)
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
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R&D and Higher Education
Sachsen-Anhalt
Overview
Kurztext
Wenn Sie an einer Hochschule innovative Gründungsprojekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) innovative Gründungsprojekte an Hochschulen.
Sie erhalten die Förderung für
- Personalausgaben des Gründerteams (für maximal 3 Einzelpersonen) sowie
- Sachausgaben, beispielsweise Material- und Verbrauchskosten zur Entwicklung von Prototypen, Ausstattungsgegenstände zur Vorbereitung der Gründung, Ausgaben für Studien, Lizenzen oder Gebühren.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 75.000 je Gründerin oder Gründer.
Anträge reichen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein.
Eligibility
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt.
- Um die Leistungen des ego.-Gründungstransfers in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie über einen akademischen Abschluss verfügen.
- Die Unterstützungsleistungen sind ausschließlich auf die Vorgründungsphase begrenzt.
- Gründungsprojekte sollen durch eine Mentorin oder einen Mentor begleitet und fachlich unterstützt werden.
- Die spätere Gründung des Unternehmens muss grundsätzlich in Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Entwicklungsvorhaben im Auftrag Dritter.
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24 May 2023