Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
Kurztext
Wenn Sie als Kommune die Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements planen, um einen inklusiven Sozialraum für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements und der Einstellung fachlich qualifizierter und geeigneter Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager.
Aufgabe der Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager ist es, auf mehreren Ebenen Maßnahmen zur Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu entwickeln und zu begleiten.
Sie erhalten die Förderung für Projekte in 2 Handlungssäulen:
- Handlungssäule 1: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Sachsen-Anhalt,
- Handlungssäule 2: Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements in den kreisangehörigen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Projekte, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen sich in regionale Strategien zur Gewährleistung sozialer Inklusion eingliedern und sinnvoll mit bestehenden Inklusionsprojekten verzahnt und vernetzt sein.
- Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager müssen normalerweise mindestens einen Bachelor-Abschluss vorweisen, möglichst in einer sozial-, geistes- oder erziehungswissenschaftlichen oder heil- oder sozialpädagogischen Fachrichtung.
- Beantragen Sie Mittel für die Einstellung von mehr als einer Teilhabemanagerin oder einem Teilhabemanager, soll mindestens eine Teilhabemanagerin oder ein Teilhabemanager für die Einstellung vorgesehen werden, die oder der wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist.
- Der geografische Wirkungsbereich der Projekte soll sich auf Sie als antragstellende Kommune beziehen.