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Förderung der Regionalentwicklung (Sachsen-Anhalt REGIO)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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Summary
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31 March 2023
31 March 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Sachsen-Anhalt
Community Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen die regionale Entwicklung gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen zur Regionalentwicklung durchführen.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,
  • die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen,
  • Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.

Eine Förderung erhalten Sie außerdem für

  • Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen sowie
  • die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens normalerweise bis zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
  • Verbände und Vereine,
  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
  • staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
  • öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
  • öffentliche Unternehmen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um ein länderübergreifendes Projekt der Regionalentwicklung oder ein länderübergreifendes Modellvorhaben des Bundes handelt, müssen das zuständige Land oder die Kommune anfallende Kosten anteilig tragen.
  • Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
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04 November 2023