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Arbeitsstipendien für Kulturschaffende des Landes Sachsen-Anhalt – „Kultur ans Netz“

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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Summary
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For profit
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Arts, Culture and Heritage Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als freie Künstlerin oder freier Künstler wegen der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 finanzielle Einbußen hatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Volltext

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als freischaffend tätige Künstlerin oder freischaffend tätigen Künstler durch ein Arbeitsstipendium bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise.

Sie erhalten die Förderung für künstlerische wie kunstvermittelnde Ansätze vor allem für folgende 3 Bereiche in den Sparten Musik, bildende Kunst, Medienkunst, darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen:

  • Qualitätssicherung: Sie üben Ihre künstlerische Tätigkeit zu Übe- und Professionalisierungszwecken aus und entwickeln sie weiter (zum Beispiel durch Erarbeitung neuer Formate, neuer Methoden, neuer Ansätze),
  • Entwicklung: Sie erarbeiten eines oder mehrere Konzepte für Ihre künstlerische Tätigkeit in textlicher oder künstlerischer Form, zum Beispiel durch Skizzen, Erläuterungen oder Modelle (auch multimedial),
  • Sie setzen Ihre künstlerische Tätigkeit in digitale Formate oder Präsentationswege um (einschließlich der Recherche).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich EUR 2.000 für bis zu 3 Monate.

Richten Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Auch wenn Sie bereits ein Arbeitsstipendium für Kulturschaffende erhalten haben, können Sie einen Antrag stellen, falls Ihr Vorhaben inhaltlich abgrenzbar ist oder es sich um die Fortsetzung eines abgeschlossenen Vorhabens handelt.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 11.3.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich und nicht nur vorübergehend in den Sparten Musik, bildende Kunst, Medienkunst, darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz seit spätestens 1.1.2021 in Sachsen-Anhalt haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • ein kurzes schriftliches Konzept (maximal 1 DIN-A4-Seite) zum Fördergegenstand vorlegen (zum Beispiel Ziele, Formate, Ausdrucksformen, Methoden, Zeitplanung, Umsetzung),
  • eine Erklärung abgeben, dass Sie in den Jahren 2021 und 2022 finanzielle Einbußen aufgrund der Corona-Pandemie hatten und die finanzielle Förderung durch das Projektstipendium für Sie notwendig ist,
  • Ihre freischaffende hauptberufliche und nicht nur vorübergehende künstlerische Tätigkeit in einer der in der Anlage genannten Berufsgruppen nachweisen, entweder durch Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder indem Sie einen kurzen künstlerischen Lebenslauf in seinen wesentlichen Stationen vorlegen (vor allem Berufsabschluss und öffentliche Wirksamkeit in den letzten 5 Jahren, maximal 1 DIN-A4-Seite),
  • erklären, dass Sie die erarbeiteten Ergebnisse nicht unmittelbar wirtschaftlich verwerten werden.

Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die schon nach der Kulturförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt gefördert werden.

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19 April 2023