Kurztext
Wenn Sie als freie Künstlerin oder freier Künstler wegen der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 finanzielle Einbußen hatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.
Volltext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als freischaffend tätige Künstlerin oder freischaffend tätigen Künstler durch ein Arbeitsstipendium bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise.
Sie erhalten die Förderung für künstlerische wie kunstvermittelnde Ansätze vor allem für folgende 3 Bereiche in den Sparten Musik, bildende Kunst, Medienkunst, darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt monatlich EUR 2.000 für bis zu 3 Monate.
Richten Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Auch wenn Sie bereits ein Arbeitsstipendium für Kulturschaffende erhalten haben, können Sie einen Antrag stellen, falls Ihr Vorhaben inhaltlich abgrenzbar ist oder es sich um die Fortsetzung eines abgeschlossenen Vorhabens handelt.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 11.3.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich und nicht nur vorübergehend in den Sparten Musik, bildende Kunst, Medienkunst, darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz seit spätestens 1.1.2021 in Sachsen-Anhalt haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die schon nach der Kulturförderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt gefördert werden.