Marktstrukturverbesserung
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer oder Erzeugerzusammenschluss Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungsqualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Schlachtung dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Erzeugerzusammenschlüsse, Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung im Rahmen von Kooperationen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und,
- für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung im Rahmen von Operationellen Gruppen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, auch im Rahmen von Kooperationen oder Operationellen Gruppen, sowie Erzeugerzusammenschlüsse.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen das geförderte Vorhaben innerhalb von 3 Jahren durchführen.
- Wenn Sie sich als Erzeugerinnen und Erzeuger zusammenschließen, muss die Zusammenarbeit auf Dauer angelegt sein, mindestens für 5 Jahre.
- Unternehmen müssen mindestens 5 Jahre lang mindestens 40 Prozent ihrer Aufnahmekapazität an den Erzeugnissen, für die sie gefördert werden, durch Lieferverträge oder Dienstleistungsverträge mit Erzeugerinnen und Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen auslasten.
- Sie müssen die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens durch ein Investitionskonzept nachweisen.