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Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (RL Beschleunigungsprogramm Ganztag)

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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Summary
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31 March 2023
31 March 2024
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Brandenburg
Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie kurzfristig Maßnahmen planen, um Ihr Ganztagsangebot für den Primarschulbereich auszubauen und zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg fördert den Ausbau und die Verbesserung der ganztägigen Betreuung von Kindern der Primarstufe. Sie erhalten die Unterstützung insbesondere für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze.

Sie erhalten die Förderung für

  • investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung,
  • Baumaßnahmen sowie
  • Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen.

Sie bekommen die Förderung in Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 500.000.

Als Antragsteller leisten Sie einen Eigenanteil von mindestens 30 Prozent. Als finanzschwache Gemeinde erhalten Sie weitere Unterstützung vom Land.

Stellen Sie Ihren Antrag bei der Investitionsbank Brandenburg.

Anträge für zusätzliche Betreuungsplätze konnten Sie bis zum 31.3.2021 stellen. Für alle anderen Bereiche ist die Antragstellung weiterhin möglich.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Träger von Schulen und Ersatzschulen mit ganztägigen Angeboten für die Primarstufe. Darüber hinaus sind Träger von Kindertagesstätten antragsberechtigt, die im Rahmen einer Kooperation Betreuungsangebote für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 erbringen.

Sie müssen ein genehmigtes pädagogisches Konzept für das ganztägige Angebot vorlegen.

Ihr Standort muss mittel- und langfristig gesichert und vom Träger der Schulentwicklungsplanung bestätigt sein.

Wenn Ihre Schule über mehrere Standorte verfügt, ist eine Förderung nur am Hauptstandort möglich.

Ihre bauliche Maßnahme muss bauplanungs- und bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig sein.

Ihre Investition wird im Zeitraum vom 17.6.2020 bis zum 30.6.2021 begonnen und ist noch nicht abgeschlossen. Sie müssen erklären, dass es sich um selbstständige, noch nicht zuvor begonnene Abschnitte einer Investitionsmaßnahme handelt.

Die Maßnahmen müssen bis 31.10.2021 abgeschlossen sein.

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16 July 2023