Gründung Innovativ
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Sie in den letzten 3 Jahren ein kleines (sozial-)innovatives Unternehmen gegründet oder übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Sie erhalten einen Förderung für
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen,
- Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer,
- Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie
- externe technische Entwicklungsleistungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 25.000 und höchstens EUR 150.000.
Personalausgaben werden bis höchstens EUR 50.000 (brutto) pro Person und Jahr gefördert.
Vereinbaren Sie vor der Antragstellung bitte einen gemeinsamen Termin zur Erstberatung mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Ihre Anfrage für einen Termin richten Sie an die WFBB.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik,
- Gesundheitswirtschaft,
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
- Verkehr/Mobilität/Logistik,
- Optik/Photonik,
- Ernährungswirtschaft,
- Kunststoffe/Chemie,
- Metall,
- Tourismus.
- Ihre Gründung oder Übernahme basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung.
- Sie haben die Innovation als Gründerin oder Gründer selbst (weiter)entwickelt. Die Innovation weist ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial auf.
- Die Existenzgründung muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung Ihren Haupterwerb darstellen.
- Bei Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Sie oder eine weitere Gründerin oder ein weiterer Gründer im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Diese Gründerin oder dieser Gründer muss einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil besitzen. Keine andere Gesellschafterin oder Gesellschafter darf über einen Stimmenanteil verfügen, der Satzungsänderungen ermöglicht.
- Neue Arbeitsplätze werden in Ihrem Unternehmen nur gefördert, wenn
- sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur innovativen Leistung des Unternehmens stehen,
- ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird und
- die Stelle in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt war.
Ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.