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Generationsgerechte und barrierefreie Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und Mietwohnungsneubau (Mietwohnungsb

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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Summary
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Brandenburg
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie die Schaffung von generationsgerechtem Mietwohnraum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Volltext

Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Modernisierung und Instandsetzung sowie dem Neubau von Mietwohnraum.

Sie erhalten die Förderung für

  • die generationsgerechte Anpassung des Mietwohnraums durch Instandsetzung und Modernisierung,
  • die Schaffung von neuem Wohnraum durch Erweiterung, Wiederherstellung, Nutzungsänderung oder Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse,
  • den Neubau von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten sowie
  • den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen und die Herstellung eines möglichst barrierefreien Zugangs in das Gebäude und die Wohnungen.

Außerdem erhalten Sie eine Unterstützung für Modellvorhaben zur Erprobung zeitgemäßer Wohnformen für Familien, Seniorinnen und Senioren, Studierende, Auszubildende und Menschen mit Behinderungen sowie Wohngemeinschaften für selbstbestimmtes betreutes Wohnen älterer Menschen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss.

Die Höhe der Förderung wird – mit Ausnahme des Ein- beziehungsweise Anbaus von Aufzügen – auf Basis der Objektwirtschaftlichkeit für den Einzelfall ermittelt und festgesetzt.

Für eine generationengerechte Modernisierung und Instandsetzung bekommen Sie die Förderung als Baudarlehen. Deren Höhe beträgt maximal EUR 1.800 je Quadratmeter Wohnfläche. Sie ist auf 100 Quadratmeter Wohnfläche je Mietwohnung begrenzt.

Für die Schaffung von neuem Mietwohnraum erhalten Sie maximal EUR 2.800 pro Quadratmeter Wohnfläche. Gehen Sie als Investor eine Zweckbindung von 25 Jahren ein, erhalten Sie einen Zuschuss von EUR 350,00 je Quadratmeter Wohnfläche.

Der Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen und die Herstellung möglichst barrierefreier Zugänge werden ebenfalls mit Baudarlehen und Zuschüssen gefördert. Deren Höhe beträgt maximal EUR 15.000 als Darlehen und maximal EUR 10.000 als Zuschuss pro erschlossener Wohnung.

Wenn der Wohnraum

  • nach der Modernisierung beziehungsweise bei Wiederherstellung, Erweiterung, Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse oder Neuschaffung durch Nutzungsänderung denkmalgeschützter unbeheizter Nichtwohngebäude einen Jahresprimärenergiebedarf von 85 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 100 Prozent oder
  • bei Nutzungsänderung bisher unbeheizter Nichtwohngebäude, die nicht denkmalgeschützt sind, einen Jahresprimärenergiebedarf von 55 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 70 Prozent

erreicht oder unterschreitet, erhalten Sie einen zusätzlichen Zuschuss von EUR 300,00.

Sie können die Förderungen für eine generationengerechte Modernisierung und Instandsetzung und für den Ein- beziehungsweise Anbau von Aufzügen auch kombinieren.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen als Eigentümerin und Eigentümer, Erbbauberechtigte und Erbbauberechtigter oder sonstige Verfügungsberechtigte und sonstiger Verfügungsberechtigter.

Eigentümergemeinschaften sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Gebäude muss innerhalb der festgelegten innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete oder einer anderen für die Förderung ausgewiesenen Fördergebietskulisse liegen.
  • Zur Deckung der Kosten müssen Sie eine angemessene Eigenleistung erbringen. Diese beträgt je nach Maßnahme mindestens 15 Prozent der anerkannten Gesamtkosten.
  • Sie müssen die Wohnungsgrößen angemessen und den Wohnungsschlüssel marktgerecht planen.
  • Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungsregeln einhalten.
  • Führen Sie Maßnahmen im Gebäudebestand durch, muss mindestens ein Drittel der förderfähigen Kosten auf die Modernisierung entfallen
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04 November 2023