Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur – (GRW-I)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Sie in Brandenburg die Infrastruktur ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturvorhaben. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in sogenannten Regionalen Wachstumskernen. Das sind Städte und Städteverbünde mit besonderen wirtschaftlichen und/oder wissenschaftlichen Entwicklungspotenzialen. Außerdem werden andere in der Umsetzung der Regionalentwicklungsstrategie des Landes Brandenburg bedeutsame Orte sowie strukturbedeutsame Vorhaben, die nennenswerte, unmittelbare positive Auswirkungen auf die Entwicklung eines Clusters habe, gefördert.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegeländen,
- Errichtung oder Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz,
- Errichtung oder Ausbau von Versorgungsleitungen und Verteilungsanlagen für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Fernwärme und andere Energie zur Anbindung von Gewerbebetrieben an die regionalen beziehungsweise überregionalen Netze,
- Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- Unterstützung und Weiterentwicklung der touristischen Produkte mit besonderem Potenzial im Land Brandenburg: Radwander-, Wasser-, Natur-, gesundheitsorientierter und barrierefreier Tourismus,
- Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren (Forschungs-, Telematik-, Technologie-, Gründerzentren beziehungsweise -parks und Ähnliches),
- Errichtung und Ausbau von Kommunikationsverbindungen,
- Errichtung und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen,
- Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahme,
- Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten,
- Regionalmanagementvorhaben für regionale Wachstumskerne,
- Kooperationsnetzwerke,
- Innovationscluster,
- Regionalbudgetvorhaben für Regionale Wachstumskerne
- Vorhaben gemäß Experimentierklausel.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einer Basisförderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und gegebenenfalls einem Zuschlag (Potenzialförderung). Insgesamt können Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Außerdem gelten bei einzelnen Vorhaben folgende Anteile an den förderfähigen Ausgaben:
- Regionalbudget: bis zu 80 Prozent, höchstens EUR 150.000 pro Jahr bei einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren,
- Regionalmanagement: bis zu 75 Prozent, höchstens EUR 200.000 pro Jahr bei einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren,
- Planungs- und Beratungsleistungen sowie Regionale Entwicklungskonzepte bis zu 75 Prozent; für Regionale Entwicklungskonzepte bis zu EUR 50.000 pro Maßnahme.
Sollten Sie innerhalb der Zweckbindungsfrist Gewinne oder Überschüsse aus der Maßnahme erwirtschaften, werden diese auf die Förderung angerechnet.
Stellen Sie den Antrag auf die Förderung bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.6 bei der ILB vorliegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der Infrastrukturmaßnahme in Brandenburg. Dies können Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände sein, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
Ihr Infrastrukturvorhaben muss
- für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft unabdingbar sein,
- voraussichtlich neue Arbeitsplätze schaffen oder bestehende sichern,
- ein Investitionsvolumen von mindestens EUR 50.000 haben.
Sie müssen mit einer mittelfristigen Finanzplanung nachweisen, dass Sie die Folgekosten der Investition tragen können.
Je nach Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.