Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Große Richtlinie
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes.
Als kleines oder mittleres Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in die Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung oder grundlegende Rationalisierung beziehungsweise Modernisierung von Betriebsstätten in Brandenburg oder die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte.
Als großes Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit und in den Umweltschutz.
Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze gewertet. Mit Leiharbeitern besetzte Stellen werden nicht als Dauerarbeitsplätze anerkannt.
Strukturbestimmende Vorhaben mit förderfähigen Sachinvestitionen von mehr als EUR 25 Millionen, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, werden vorrangig gefördert.
Für touristische Vorhaben erhalten Sie eine Förderung
- im Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
- im Rad- und Wassertourismus sowie
- bei Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie können zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen.
In den C-Fördergebieten beträgt der Basisfördersatz 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz liegt bei 15 Prozent. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag von 10 Prozent, für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent möglich. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.
In D-Fördergebieten liegt der Förderhöchstsatz bei 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.
Richten Sie Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg, insbesondere aus folgenden Clustern :
- Energietechnik,
- Gesundheitswirtschaft,
- IKT, Medien und Kreativwirtschaft,
- Optik und Photonik,
- Verkehr, Mobilität und Logistik,
- Ernährungswirtschaft,
- Kunststoffe und Chemie,
- Tourismus,
- Metall.
Bestimmte Branchen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
- Sie erhalten die Förderung nur, wenn durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer erhöht wird (sogenannter Primäreffekt).
- Ihr Investitionsvorhaben ist förderfähig, wenn
- der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder
- die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird.
- Darüber hinaus müssen die förderfähigen Kosten von großen Unternehmen in C-Fördergebieten für
- grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses bei großen Unternehmen höher sein als die in den 3 vorangegangenen Geschäftsjahren erfolgten Abschreibungen für die mit der zu modernisierenden Tätigkeit verbundenen Vermögenswerte oder
- die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte mindestens 200 Prozent über dem Buchwert aus dem Geschäftsjahr vor Beginn der Arbeiten für die wiederverwendeten Vermögenswerte liegen.
- Als Investor müssen Sie eine beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent des Investitionsvorhabens einbringen.
- Sie dürfen nicht mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen.
- Sie müssen sich obligatorisch zum Anfang der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) eventuell unter Hinzuziehung der berufsständischen Körperschaften (Kammern) zu Fragen „Guter Arbeit“ (wie Qualifikation und Weiterbildung beziehungsweise Vereinbarkeit von Beruf und Familie) informieren und beraten lassen.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung. Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden.