Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen, neu bauen, umbauen oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Bildung von selbst genutztem Wohneigentum.
Sie erhalten die Förderung für
- Erwerb von vorhandenen Wohnimmobilien,
- Ausbau, Umbau und die Erweiterung bestehender Gebäude,
- Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bei Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen,
- Wiederherstellung von vorhandenem Gebäudebestand oder Neubau zur Baulückenschließung oder auf innerörtlichen Recyclingflächen zur Veräußerung an Selbstnutzer nach Fertigstellung (Anschubfinanzierung),
- Schaffung einer 2. Wohnung für Haushaltsangehörige in Verbindung mit der Hauptwohnung,
- Modellvorhaben zur Erprobung und Weiterentwicklung gemeinschaftlicher Wohnformen,
- die nachhaltige Modernisierung und die Instandsetzung von selbst genutzten Gebäuden, die vor dem 1.10.2009 neu gebaut wurden.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen oder Zuschuss.
Als Grundförderung können Sie ein Darlehen in Höhe von EUR 60.000 bekommen.
Ergänzend zur Grundförderung können Sie zusätzliche Baudarlehen oder einen Zuschuss bekommen, etwa bei
- Kauf eines bestehenden Objekts,
- Haushalten mit Kindern und schwerbehinderten Angehörigen,
- Einhaltung der unteren Einkommensgrenze,
- Schaffung einer 2. Wohnung,
- Mehraufwand bei besonderen Energie einsparenden Projekten,
- denkmalpflegerischem Mehraufwand sowie
- bodenarchäologischem Mehraufwand.
Als Haushalt mit geringem Einkommen erhalten Sie einen Zuschuss von EUR 10.000.
Vorhaben der Anschubfinanzierung werden mit Baudarlehen von bis zu EUR 2.500 je Quadratmeter Wohnfläche gefördert.
Wenn Ihr Wohnraum
- nach der energetischen Modernisierung oder bei Erwerb eines Bestandsgebäudes einen Jahresprimärenergiebedarf von 85 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 100 Prozent oder
- bei Neubau oder Ersterwerb einen Jahresprimärenergiebedarf von 55 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 70 Prozent
erreicht oder unterschreitet, können Sie einen zusätzlichen Zuschuss von EUR 30.000 sowie ein zusätzliches Baudarlehen in Höhe von bis zu EUR 150.000 erhalten.
Anträge reichen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als natürliche Person, bei Anschubfinanzierungen auch als juristische Person.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie sich an der Deckung der Gesamtkosten in angemessener Höhe (normalerweise mindestens 15 Prozent) beteiligen. Für den Um- und Ausbau sowie die Erweiterung von bestehenden Gebäuden genügen mindestens 10 Prozent Eigenleistung. Bei Anschubfinanzierungen sollen mindestens 20 Prozent Eigenmittel eingesetzt werden.
- Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenzen laut § 22 Absatz 1 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes um bis zu 100 Prozent überschreiten. Das gilt nicht bei Anschubfinanzierungen.
- Die Förderung erfolgt innerhalb definierter Gebiete. Dazu zählen festgelegte innerstädtische Sanierungs- und Entwicklungsgebiete sowie weitere ausgewiesene Gebiete, insbesondere innerstädtische „Vorranggebiete Wohnen“ und „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“ sowie Maßnahmen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen, die nach §§ 13 a oder b Baugesetzbuch.
- Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie nachweisen, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines geeigneten Baugrundstücks sind, dessen Erwerb gesichert ist oder Sie über das Erbbaurecht verfügen.
- Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie auf Dauer die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens und für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Wohnraums besitzen.
- Der Wohnraum muss nach Abschluss der Baumaßnahmen mindestens 20 Jahre lang als Hauptwohnsitz durch Sie selbst genutzt werden.