Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Projekte zur Erreichung der Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit” sowie zur Einrichtung und Tätigkeit von operationellen Gruppen (OG) zur Projektumsetzung.
Die Förderung erhalten Sie für:
- die Einrichtung und Tätigkeit von OG,
- die Durchführung von innovativen Projekten sowie
- Investitionen, die in direktem Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes stehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Förderschwerpunkt und der Ausgestaltung des Vorhabens zwischen 50 Prozent und 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Laufzeit des Innovationsprojektes sollte mindestens 2 und höchstens 5 Jahre betragen.
Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie mit der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) Kontakt als Innovationsdienstleister aufnehmen.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 9.6.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind rechtsfähige operationelle Gruppen (OG) in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.
Mitglieder der OG können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.
Der innovative Charakter Ihres Projektes muss hinreichend beschrieben und durch den EIP-Beirat bestätigt werden.
Ihre OG muss aus mehreren Partnern bestehen, darunter mindestens ein landwirtschaftliches Unternehmen oder ein Gartenbaubetrieb.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss Ihre OG eine Kooperationsvereinbarung vorlegen, die die Zusammenarbeit regelt.
Ihre OG muss ihren Sitz in Brandenburg oder Berlin haben.
Die Förderung erfolgt in den Fördergebieten des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR).
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben,
- die sich ausschließlich auf die Übertragung von bereits existierenden Innovationen beziehen,
- deren Ziel primär durch Investitionen erreicht werden soll,
- die bereits im Rahmen anderer Förderrichtlinien gefördert werden,
- deren Zweck die Entwicklung oder Durchführung von Marketing- und Freizeitaktivitäten ist,
- deren Zweck die Fortführung bereits abgeschlossener Projekte darstellt ohne erneute innovative Zielstellung,
- mit denen bereits vor Antragstellung begonnen wurde.