Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Ihr Unternehmen Innovationsprojekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihres Innovationsprojekts durch Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Sie erhalten die Förderung für
- der Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen in kleine und mittlere Unternehmen (großer und kleiner Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Transfer),
- die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungs-Projekten in den Phasen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung (BIG-FuE),
- die Hebung von Innovationspotenzialen durch Umstellung auf digitalisierte betriebliche Abläufe in den Modulen Beratung, Implementierung und Schulung (BIG-Digital) und
- Beratungsleistungen bei der Teilnahme an EU-Fördermaßnahmen (BIG-EU).
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für den kleinen BIG-Transfer bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal EUR 5.000 (nur einmalig möglich und nur bei einer ersten FuE-bezogenen Kontaktaufnahme zwischen dem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung),
- für den großen BIG-Transfer bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal EUR 15.000 (mehrmals möglich, aber höchstens einmal innerhalb von 12 Monaten),
- für BIG-FuE bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal EUR 100.000 (eine erneute Antragstellung ist erst nach Abschluss der nach dieser Richtlinie geförderten FuE-Projekte und der Verwertung der Projektergebnisse möglich),
- für BIG-Digital bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch für Beratung EUR 50.000, für Implementierung EUR 500.000 und Schulung EUR 50.000,
- für BIG-EU bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal EUR 16.000 als Leadpartner, andernfalls maximal EUR 8.000.
Lassen Sie sich bitte vor der Antragstellung bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) beraten.
Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen nach Bestätigung der fachlichen Beratung durch die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) und vor Beginn des Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Wegen der auslaufenden EFRE-Förderperiode 2014–2020 und der damit verbundenen Begrenzung des Durchführungszeitraums von Projekten bis spätestens 31.12.2022 kann Ihr Antrag nur noch angenommen werden, wenn Sie eine nach der aktuellen Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ förderfähige Tätigkeit ausüben beziehungsweise den Primäreffekt erfüllen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gemäß KMU-Definition der EU mit Betriebsstätte im Land Brandenburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen für BIG-Transfer, BIG-FuE und BIG-EU den Primäreffekt nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfüllen.
- Die Ergebnisse müssen der brandenburgischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens zugutekommen.
- Ihr Unternehmen muss auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.
- Ihr Projekt soll innerhalb des folgenden Zeitraums durchgeführt werden:
- kleiner/großer BIG-Transfer: bis zu 6 Monate,
- BIG-FuE und BIG-EU: bis zu 12 Monate,
- BIG-Digital: bis zu 6 Monate für Beratung, 36 Monate für die Implementierung und 6 Monate für Schulung. Bei prozessbegleitenden Schulungsmaßnahmen sind Durchführungszeiträume bis zu 36 Monaten möglich. Dies gilt nur für Ihr Unternehmen, wenn es eine nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW förderfähige Tätigkeit ausübt und den Primäreffekt erfüllt. Ist das nicht der Fall, endete der maximal mögliche Durchführungszeitraum zum 31.12.2022.