Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen umsetzen wollen, die als Folge hoher Energiepreise und Inflation zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von erneuerbaren Energien beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei Maßnahmen, die dazu beitragen, die finanzielle Belastungen infolge der durch die Ukrainekrise eingetretenen Energieknappheit und des damit einhergehenden Anstiegs der Energiepreise und der Inflation abzumildern und die Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen (Verbesserung der Energieeffizienz in technischen Prozessabläufen durch Einsparungen von Strom und/oder Wärme, Energierückgewinnungssysteme),
- Investitionen zur Integration erneuerbarer Energien (Integration und Nutzung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen in technischen Prozessabläufen oder Wärmenetzen),
- Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.
Darüber hinaus erhalten Sie die Förderung für nicht investive Maßnahmen wie
- die Erarbeitung/Erstellung von Konzepten, Studien, Vorerkundungen bei Geothermieprojekten sowie Instrumenten,
- Energieberatungsdienstleistungen zur Ermittlung realisierungsfähiger Maßnahmen zur Senkung des Endenergie- oder Primärenergieverbrauchs sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.
De Höhe des Zuschusses beträgt je nach Vorhaben und Antragstellerin und Antragsteller bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und Stiftungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie
- juristische Personen des privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss die Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg unterstützen.
- Sie müssen die Maßnahme im Land Brandenburg durchgeführen.
- Sie dürfen mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben.
- Die zur Durchführung einer Maßnahme benötigten öffentlichen Genehmigungen sowie alle zum Errichten und Betreiben notwendigen Verträge müssen bei Antragstellung vorliegen beziehungsweise mindestens beantragt sein.
- Wenn Sie Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, muss die Endenergieeinsparung mindestens 15 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand betragen.
- Sie müssen eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und/oder behördlich angeordnet wurden,
- Maßnahmen, deren dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb unter Berücksichtigung der Förderung von Ihnen nicht gesichert werden kann,
- Maßnahmen, die eine Amortisationszeit von unter 3 Jahren besitzen,
- Maßnahmen, die von anderen Stellen durchgeführt werden oder
- Maßnahmen, deren Ausgaben vollständig von anderen Stellen zu tragen sind, sowie
- juristische Personen des öffentlichen Rechts des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung,
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und
- Angehörige der freien Berufe.