KMU Energiehärtefallhilfe Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
Kurztext
Wenn Sie als Unternehmen, als Selbstständige oder Selbstständiger durch die Energiekrise im Jahr 2022 einen negativen Cashflow hatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Berlin unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Selbstständige und Selbstständigen, wenn Sie im Jahr 2022 von stark gestiegenen Energieausgaben infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine betroffen waren und einen negativen Cashflow hatten.
Sie erhalten die Förderung für den Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 für folgende Energieträger: Strom, Gas, Fernwärme, Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas.
Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses
- beträgt 90 Prozent der Ausgaben für Energie im Jahr 2022, die das 1,5-Fache der Ausgaben im Jahr 2021 übersteigen, und
- entspricht höchstens der Höhe des negativen Cashflows und beträgt pro Antragsberechtigter und Antragsberechtigtem bis zu EUR 300.000.
Die Bagatellgrenze je Antrag liegt bei EUR 3.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10.2023 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- gemeinnützige Unternehmen sowie Vereine die unternehmerisch tätig sind,
- Sozialunternehmen, die markttätig sind und nicht überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden, sowie
- Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe
mit einem Unternehmenssitz, Betriebsstätte oder selbst genutzten Gewerberäumen in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss mindestens seit dem 1.1.2021 bestehen.
- Sie müssen die erhöhten Kosten und den negativen Cashflow nachweisen.
- Ihre Energiekosten müssen in 2022 mindestens 3 Prozent des Umsatzes im Jahr 2021 betragen haben.
- Die Erhöhung der Energieausgaben muss mindestens den Faktor 1,5 betragen (Vergleich 2021 zu 2022).
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- KMU und Selbstständige, die nicht bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
- KMU und Selbstständige, die ihre Geschäftstätigkeit oder Zahlungen eingestellt haben,
- KMU und Selbstständige, die in Schwierigkeiten sind,
- öffentliche Unternehmen,
- Energieversorgungsunternehmen,
- Kredit- und Finanzinstitute.