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Heizkostenhilfe Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB)

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Summary
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For profit
Individuals
Berlin
Energy, Climate and Environment
Overview

Kurztext

Wenn Sie im Jahr 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger zum Heizen genutzt haben und von den gestiegenen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin entlastet Sie als privaten Haushalt, Gewerbetreibende oder Gewerbetreibenden, wenn Sie mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie leichtem Heizöl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen und im Jahr 2022 stark erhöhte Heizkostenrechnungen begleichen mussten.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent des jeweils für das Jahr 2022 gezahlten Energiepreises, wenn er über den um den Faktor 1,7 gestiegenen Durchschnittspreis im Referenzjahr 2021 hinausgeht.

Der Referenzpreis ist der Jahresdurchschnittspreis des Jahres 2021 für den jeweiligen Brennstoff je Einheit:

  • Leichtes Heizöl EUR 0,71 je Liter inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer,
  • Holzpellets EUR 0,24 je kg inklusive 7 Prozent Mehrwertsteuer,
  • Kohle EUR 0,10 je Liter inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer,
  • Flüssiggas EUR 0,58 je Liter inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer.

Der Zuschuss beträgt mindestens EUR 100,00 und höchstens EUR 2.000.

Stellen Sie den Antrag für jede Feuerstätte einzeln online bei der Investitionsbank Berlin.

Eligibility

Fristen

Stellen Sie den Antrag bitte bis zum 30.6.2023.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften als Eigentümerin oder Eigentümer einer Feuerstätte in Berlin, bevollmächtigte Dritte sowie Mieterinnen oder Mieter mit eigener Kohlefeuerstätte.

Bei vermieteten Wohn- oder Betriebsflächen wird die Heizkostenhilfe an die Privathaushalte oder Gewerbetreibenden über die Betriebskostenabrechnung weitergegeben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie oder Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter müssen zweifelsfrei zu identifizieren sein.
  • Sie müssen bei der Antragstellung Folgendes vorlegen:
    • Rechnungen der Brennstofflieferungen aus dem Jahr 2022,
    • einen Feuerstättenbescheid sowie
    • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge).
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04 November 2023