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Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) – Frühphasenfinanzierung von Technologieunternehmen

Investitionsbank Berlin (IBB)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Berlin
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie sich als Gründerin oder Gründer eines technologieorientierten Unternehmens noch in der Frühphase der Unternehmenstätigkeit befinden und Unterstützung bei der Finanzierung Ihres innovativen Vorhabens brauchen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie als neu gegründetes, technologieorientiertes kleines Unternehmen in der Frühphase der Unternehmenstätigkeit bei der Durchführung eines Innovationsprojekts.

Sie bekommen die Förderung in der Frühphase 1 für

  • den Aufbau und den Betrieb einer 1. Unternehmensinfrastruktur,
  • zielgerichtete Maßnahmen zur Vorbereitung und Planung des angestrebten Innovationsvorhabens.

Sie bekommen die Förderung in der Frühphase 2 für

  • den weiteren Ausbau und Betrieb der Unternehmensinfrastruktur nach Beginn und parallel zur Durchführung des Innovationsvorhabens.

Sie erhalten die Förderung für

  • Personalausgaben (vor allem Geschäftsführung),
  • Investitionsausgaben,
  • laufende Betriebsausgaben.

Sie erhalten die Förderung in Frühphase 1 je zur Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Darlehen. Die Frühphase 1 kann bis zu 1 Jahr dauern.

Sie erhalten die Förderung in Frühphase 2 als Darlehen. Die Frühphase 2 dauert bis zu 3 Jahre. Die Laufzeit entspricht der des unternehmerischen Ankerprojekts.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben, für beide Phasen zusammen maximal EUR 500.000. Davon entfallen bis zu EUR 200.000 EUR auf die Frühphase 1.

Sie können Ihr Innovationsvorhaben aus Pro FIT-Projektfördermitteln mitfinanzieren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Investitionsbank Berlin (IBB).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind neu gegründete, technologieorientierte, kleine Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Geschäftstätigkeit erfolgt im Wesentlichen in Berlin oder von Berlin aus.
  • Ihre Geschäftsidee weist einen technologisch innovativen Kern als wesentliche Grundlage auf, der technisch machbar erscheint. Es besteht ein erkennbares technisches Risiko. Das Projekt orientiert sich dabei am Stand der Technik oder übertrifft diesen.
  • Sie können mindestens eine Mentorin beziehungsweise einen Mentor mit einschlägigen unternehmerischen Erfahrungen vorweisen, die beziehungsweise der selbst nicht operativ im Unternehmen tätig ist.
  • Als Gruppe mehrerer Gründerinnen und Gründer halten Sie zusammen mindestens 75 Prozent der Gesellschaftsanteile des Unternehmens und üben die wesentlichen Leitungsfunktionen im Unternehmen aus. Institutionelle Beteiligungsgesellschaften sind zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht am Unternehmen beteiligt, Business Angels sind bis maximal 25 Prozent beteiligt.
  • Es handelt sich nicht um eine Ausgründung aus bestehenden Unternehmen mit gleicher oder ähnlicher Gesellschafterstruktur und nicht um einen Zusammenschluss bereits bestehender Unternehmen.
  • Als antragstellendes Unternehmen für eine Förderung in Frühphase 1 sind Sie nicht älter als 12 Monate, für eine Förderung in Frühphase 2 nicht älter als 24 Monate.
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04 November 2023