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Effiziente GebäudePLUS

Investitionsbank Berlin (IBB)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Individuals
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Berlin
Energy, Climate and Environment Organizational Support and Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie bestehende Gebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Berlin unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von bestehenden Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1.2.2002 gestellt worden ist.

Aufgrund der aktuellen Lage in der Energiekrise erhalten Sie die Förderung derzeit nur für Maßnahmen im Fördermodul „Austausch und die Optimierung der Anlagentechnik“. Dazu gehören

  • Austausch der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),
  • Optimierung der Heizungsanlage (sofern die Heizungsanlage älter als 10 Jahre ist),
  • Gebäudenetz und Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz sowie
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt je nach Art der Maßnahme bis zu EUR 500.000 je Vorhaben und Kalenderjahr. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme formgerecht schriftlich oder online bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale und private Wohnungsunternehmen,
  • Wohnungsbaugenossenschaften,
  • Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG),
  • selbstnutzende Wohneigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie
  • Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen (wie Wohn- und Seniorenheime).

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Gebäude, das Sie sanieren, muss im Land Berlin liegen.
  • Sie müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Sie müssen die geltenden Regelungen des Ordnungsrechts wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die technischen Mindestanforderungen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einhalten.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
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04 November 2023