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Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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Summary
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Rolling deadline
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For profit
Rheinland-Pfalz
Community Development Employment Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gewerbliche, eigenbetrieblich genutzte Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Ihren gewerblichen, eigenbetrieblich genutzten Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung für die

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie
  • die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Ausbau von Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion durch vorher dort nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, Verlagerungen von Betriebsstätten innerhalb der Landesgrenzen).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent und
  • für mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent

Ihrer förderfähigen Investitionskosten.

Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei EUR 20.000 (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestens EUR 100.000, bei mittleren Unternehmen mindestens EUR 200.000).

Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank. Nach Antragstellung holt die Investitions- und Strukturbank fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) sowie der Agentur für Arbeit ein.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der Europäischen Union.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Investitionsvorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes durchführen. Hierzu gehören die Landkreise Trier-Saarburg, Neuwied, Mayen-Koblenz, Alzey-Worms, der Rhein-Lahn-Kreis und der Westerwaldkreis sowie der Eifelkreis Bitburg-Prüm.
  • Ihr Vorhaben kann nur dann gefördert werden, wenn durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer wesentlich erhöht wird (sogenannter „Primäreffekt“). Der Primäreffekt ist normalerweise gegeben, wenn in der Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der in der Anlage aufgeführten Güter hergestellt/bearbeitet oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.
  • Sie schaffen mit den geplanten Investitionen neue Dauerarbeitsplätze oder sichern bestehende Dauerarbeitsplätze. Sie müssen die Arbeitsplätze nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens für 5 Jahre tatsächlich besetzen.
  • Ihre Investitionsvorhaben oder die Verlagerung Ihres Betriebs innerhalb der Landesgrenzen sind nur förderfähig, wenn Sie die bei Antragstellung bestehende Zahl der Dauerarbeitsplätze in Ihrer Betriebsstätte um mindestens 10 Prozent erhöhen.
  • Sie setzen Ihr Vorhaben innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten um.
  • Sie legen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vor Investitionsbeginn eine schriftliche Bestätigung darüber vor, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Sie müssen spätestens 3 Monate nach Antragstellung mit dem Investitionsvorhaben beginnen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge erbringen.

Von der Förderung sind insbesondere folgende Bereiche ausgeschlossen:

  • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung),
  • Eisen- und Stahlindustrie,
  • Bergbau,
  • Abbau von Sand, Kies, Ton und Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion,
  • Energie- und Wasserversorgung (außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen),
  • Baugewerbe (mit Ausnahmen der in der Positivliste aufgeführten Bereiche),
  • Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel),
  • Transport- und Lagergewerbe,
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen,
  • Kunstfaserindustrie,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Flughäfen,
  • Campingplätze und Ferienwohnungen,
  • Schiffbau, Schiffsumbau und Schiffsreparatur,
  • Beherbergungsbetriebe,
  • Gaststätten und
  • Campingplätze.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Grunderwerbskosten,
  • Ersatzbeschaffungsinvestitionen,
  • Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Personenkraftwagen, Kombifahrzeuge, Lastkraftwagen, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe und Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und vor allem dem Transport dienen.
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04 November 2023