Landesförderprogramm „Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen“ (ERGU)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Kurztext
Wenn Sie als gewerbliches Unternehmen in Maßnahmen investieren, mit denen Sie Energie einsparen und Ressourcen schonen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als gewerbliches Unternehmen – in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – bei Investitionen zur Steigerung Ihrer Energie- und Ressourceneffizienz.
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
- Energieeinsparung und zur effizienteren Energienutzung,
- Verringerung des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, insbesondere des Materialeinsatzes,
- Vermeidung und Verringerung des Einsatzes von Wasser und des Anfalls von Abwasser sowie der Verringerung und Zurückhaltung von Abwasserfrachten,
- Schließung von Stoffkreisläufen,
- Vermeidung und Verminderung von Abfällen sowie die Verminderung ihrer Schädlichkeit,
- Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- kleine Unternehmen 20 Prozent und
- mittlere und große Unternehmen 10 Prozent
der förderfähigen Kosten.
Wenn Sie ein
- kleines Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 250.000,
- mittleres oder großes Unternehmen sind, müssen Sie mindestens EUR 500.000
in Ihr Vorhaben investieren.
Ihr Eigenanteil an der Finanzierung des Vorhabens beträgt mindestens 25 Prozent.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Sie müssen
- Ihr Vorhaben in Rheinland-Pfalz umsetzen,
- die Investitionen vornehmen und eigenbetrieblich nutzen sowie
- die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Ihr Vorhaben muss – bezogen auf die jeweilige Maßnahme – dauerhaft die Energieeffizienz (um mindestens 20 Prozent) oder sonstige Ressourceneffizienz (um mindestens 10 Prozent) erhöhen. Normalerweise werden nur Vorhaben mit einem geplanten Einsparvolumen ab jährlich 40 Tonnen Kohlendioxid gefördert.
Sie müssen die erwartete Einsparung durch einen zugelassenen Sachverständigen berechnen und bestätigen lassen.
Ihre geförderten Anlagen und Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen.
Die ISB muss vor Investitionsbeginn schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
- Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (ausgenommen Verarbeitung oder Vermarktung),
- Transport- und Lagergewerbe,
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien,
- Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie
- Campingplätze und
- Kellereibetriebe.
Sie bekommen unter anderem keine Förderung für
- Investitionen in nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und/oder nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geförderte Anlagen,
- Grunderwerb,
- Ersatzbeschaffungen sowie
- Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für Pkw, Kombifahrzeuge, Lkw, Omnibusse, Luftfahrzeuge.