ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Kurztext
Wenn Sie ein Haus besitzen und es so herrichten, dass Flüchtlinge und Asylsuchende darin untergebracht werden können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen und einen Tilgungszuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei der Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende.
Sie erhalten eine Förderung für Baumaßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise als Wohnraum nutzbar wird.
Sie bekommen die Förderung als Darlehen und als Tilgungszuschuss.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 1.150 je Quadratmeter förderungsfähiger Wohnfläche, die Höhe des Tilgungszuschusses bis zu 25 Prozent des Darlehens.
Das ISB-Darlehen wird durch das Land Rheinland-Pfalz bis zu 80 Prozent verbürgt.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden hergerichtet werden.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen
- die höchstzulässigen Mieten und die Belegungs- und Mietbindung von 10 Jahren einhalten,
- eine Stellungnahme der zuständigen Gemeinde vorlegen, dass Ihr Bauvorhaben hinsichtlich des örtlichen Bedarfs, der Lage und der Art für eine Förderung infrage kommt.
- Mit der Maßnahme dürfen Sie vor der Antragstellung noch nicht begonnen haben, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist auf Antrag jedoch möglich.