Innovationsassistenten in kleinen und mittleren Unternehmen
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen die Neueinstellung einer Innovationsassistentin oder eines Innovationsassistenten planen, um den Technologie- und Wissenstransfer in Ihrem Betrieb zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistentin oder Innovationsassistenten neu einstellen und beschäftigen. Aufgabe der Innovationsassistentin oder des Innovationsassistenten ist es, im Rahmen eines konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens in Ihrem Unternehmen neue technische Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen oder neue oder wesentlich verbesserte Produkte beziehungsweise Verfahren/Herstellungsverfahren zu entwickeln.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Personalkosten.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und beträgt monatlich für die Dauer von bis zu 24 Monaten
- EUR 2.100 bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen und
- EUR 1.750 bei mittleren Unternehmen.
Förderfähig ist grundsätzlich das Einkommen der Innovationsassistentin und des Innovationsassistenten im jeweiligen Förderzeitraum. Wenn die Gründung Ihres Unternehmens nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können Sie die Förderung für 2 Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten bekommen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Abschluss des Anstellungsvertrags auf dem vorgeschriebenen Vordruck an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Bitte setzen Sie sich vorab mit den Ansprechpartnerinnen im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Verbindung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind technologieorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr mit der Anstellung verbundenes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- entspricht den Forschungskategorien industrielle Forschung und/oder experimentelle Entwicklung und
- wird in einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte Ihres Unternehmens durchgeführt.
- Die von der Innovationsassistentin oder dem Innovationsassistenten eingebrachte fachliche Qualifikation ist in Ihrem Unternehmen – mit Ausnahme der Firmeninhaberin oder des Firmeninhabers beziehungsweise der Geschäftsführung – noch nicht vorhanden.
- Der Studienabschluss Ihrer Innovationsassistentin und Ihres Innovationsassistenten liegt zum vorgesehenen Beschäftigungsbeginn nicht länger als 3 Jahre zurück.
- Ihre Innovationsassistentin und Ihr Innovationsassistent erhalten bei einer Vollzeitbeschäftigung mindestens ein Gehalt von EUR 3.500 brutto (SV-Brutto).
- Sie dürfen eine Innovationsassistentin und einen Innovationsassistenten nicht einstellen, um ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ersetzen oder um überwiegend Aufträge bei Dritten durchzuführen (Leiharbeitsverträge).
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- routinemäßige oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Herstellungsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien.