Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in betriebliche Innovationen investieren, die für Ihren Betrieb eine technologische Transformation darstellen oder zur Digitalisierung Ihrer Produktionsverfahren und Geschäftsmodelle beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Einführung betrieblicher Innovationen in Ihrem Betrieb.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen zur
- Nutzung wesentlicher technologischer Veränderungen in der Produktion und der damit in Verbindung stehenden betrieblichen Organisation,
- Nutzung von Digitalisierungspotenzialen in der Produktion und bei der Ausgestaltung von Geschäftsmodellen sowie
- Umsetzung wesentlicher Innovationen in neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Produkte und damit verbundene Dienstleistungen.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für
- kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent,
- mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent
der förderfähigen Investitionskosten, jedoch höchstens EUR 5 Millionen.
Für den Teil Ihres förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag von EUR 10 Millionen übersteigt, bekommen Sie abweichend einen Zuschuss von maximal von 5 Prozent.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt für
- kleine Unternehmen EUR 250.000 und
- mittlere Unternehmen EUR 500.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das elektronische Kundenportal an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Beherbergungsbetriebe, mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige:
- Land- und Forstwirtschaft, soweit nicht Verarbeitung oder Vermarktung, Aquakultur, Fischerei,
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien, Altenpflegeheime oder ähnliche Einrichtungen sowie Dienstleister, die entsprechende Leistungen ambulant erbringen,
- Campingplätze und Ferienwohnungen.
Nicht gefördert werden außerdem
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- gemeinnützige Unternehmen beziehungsweise Unternehmen der öffentlichen Hand.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Investitionsvorhaben muss für Rheinland-Pfalz volkswirtschaftlich förderungswürdig sein und einen wirtschaftlichen Erfolg für Ihr Unternehmen erwarten lassen.
- Sie bekommen die Förderung nur in dem Fall, wenn durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich erhöht wird (sogenannter Primäreffekt). Der Primäreffekt ist in der Regel gegeben, wenn in Ihrer Betriebsstätte zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional abgesetzt werden (sogenannter „Artbegriff“).
- Sie müssen den zu erbringende Mindest-Innovationsgrad durch einen Sachverständigen beurteilen und bestätigen lassen.
- Sie müssen das Investitionsvorhaben innerhalb von 36 Monaten durchführen.
- Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen Sie durch subventionsfreie Eigenbeiträge erbringen.
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 3 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens räumlich ausschließlich in Ihrer Betriebsstätte verbleiben.
- Bei Investitionen von Beherbergungsbetrieben müssen in jedem Fall nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens 25 Betten in Zimmern mit zeitgemäßer Ausstattung im Beherbergungsbetrieb zur Verfügung stehen.