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Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen wegen stark gestiegener Energiekosten Phase I

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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Summary
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For profit
Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
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Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn die stark gestiegenen Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Sie als Soloselbständige und Soloselbständigen trotz der Bundeshilfen wirtschaftlich besonders hart treffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss (Härtefallhilfe) bekommen.

Volltext

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit Finanzmitteln des Bundes Sie als kleines oder mittleres Unternehmen beziehungsweie Sie als Soloselbstständige und Soloselbstständigen, wenn Sie trotz der Strom- und Gaspreisbremse des Bundes von den stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine besonders betroffen und dadurch in Ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind.

Sie bekommen die Förderung als Entlastung für Ihre Energiemehrkosten, die Ihnen im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr entstanden sind.

Sie bekommen die Förderung als einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses

  • erfolgt in Höhe der Energiekostensteigerung im Vergleich des Jahres 2022 gegenüber dem Jahr 2021,
  • ist auf die Höhe Ihres negativen betrieblichen Ergebnisses (EBITDA) 2022 begrenzt,
  • beträgt höchstens EUR 200.000.

Der energiekostenbedingte Jahresfehlbetrag Ihres Unternehmens beträgt mindestens EUR 5.000 (Bagatellgrenze).

Richten Sie Ihren Antrag bitte digital über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an die ISB.

Eligibility

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6.2023 ein.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Beschäftigten, die bei einem deutschen Finanzamt geführt werden,
  • Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb ohne Beschäftigte,
  • eingetragene Genossenschaften, gemeinnützige Unternehmen mit beschränkter Haftung beziehungsweise Sozialunternehmen, Organisationen und Vereine, sofern sie dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Eine durch betriebliche Energiekosten bedingte besondere Härte (Härtefall) liegt vor, wenn Sie
    • anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) oder der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) mindestens eine Verdreifachung der betrieblichen Energiekosten im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nachweisen,
    • im Zeitraum vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 eine Energieintensität in Höhe von mindestens 6 Prozent haben,
    • ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) im Jahr 2022 vorweisen,
    • versichern, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der Fortbestand Ihres Unternehmens beziehungsweise Ihrer selbstständigen/freiberuflichen Tätigkeit unter Berücksichtigung der beantragten Härtefallhilfe Energie gesichert erscheint.
  • Sie müssen sich das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch eine qualifizierte prüfende dritte Person bescheinigen lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen, die für denselben beantragten Förderzeitraum eine finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Härtefallhilfe eines anderen Bundeslandes oder des Bundes zur Entlastung von gestiegenen Energiekosten erhalten,
  • Unternehmen, die im Förderzeitraum 2022 eine Förderung aus dem Energiekostendämpfungsprogramm des Bundes erhalten haben,
  • Kredit- und Finanzinstitute,
  • Energieversorgungsunternehmen,
  • öffentliche Unternehmen, die sich mittelbar oder unmittelbar mindestens im Mehrheitsbesitz (über 50 Prozent der Anteile oder der Stimmrechte) des Bundes, eines Landes, einer Kommune oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts befinden,
  • Unternehmen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe im Nebenerwerb ohne Beschäftigte.
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24 May 2023