Betriebsberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (Mittelstandsberatungsprogramm)
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Kurztext
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Betriebsberatung zu Fragen der Unternehmensführung sowie zum Produkt- und Kommunikationsdesign in Anspruch nehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen, wenn Sie eine Betriebsberatung durch eine externe Beraterin oder einen externen Berater benötigen.
Sie bekommen die Förderung im Mittelstandberatungsprogramm für
- Beratungen über strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen der Unternehmensführung sowie
- Beratungen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 500,00 pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 8 Beratungsstunden. Innerhalb von 3 Jahren sind je Unternehmen maximal 15 Tagewerke förderfähig.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beauftragung der Beraterin oder des Beraters an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der KMU-Definition der EU mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Beratungsmaßnahmen müssen in Ihren rheinland-pfälzischen Betriebsstätten oder Niederlassungen durchgeführt werden und deren Ergebnisse müssen dort zum Einsatz kommen.
- Die externen Beratungsleistungen sind von
- Hochschullehrenden,
- Forschungseinrichtungen oder
- Beratungsunternehmen durchzuführen, die (beziehungsweise deren Personal) über die erforderlichen Qualifikationen und über ausreichende berufliche Erfahrungen verfügen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Unternehmen im Bereich der Primärproduktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei und Aquakultur,
- Unternehmen, die sich überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand befinden,
- Unternehmen in Schwierigkeiten sowie
- Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Union nicht Folge geleistet haben.
Nicht förderfähig sind Beratungen, die sich überwiegend auf
- Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen,
- den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen,
- die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder
- das Management auf Zeit
beziehen.