Sonderprogramm Häfen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als Kommune oder Betreiber eines See- oder Binnenhafens in Niedersachsen von der Corona-Krise besonders betroffen sind, können Sie unter bestimmte Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie, wenn Sie trotz wirtschaftlicher Notlage durch die Corona-Pandemie Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen durchführen wollen.
Sie erhalten die Förderung für
- Investitionen in Bau, Ersatz oder Modernisierung von Infrastrukturen und Einrichtungen in Häfen, mit deren Hilfe verkehrsbezogene Hafendienste erbracht werden,
- Investitionen in Bau, Ersatz oder Modernisierung von Infrastrukturen aller Art, die nötig für den Zugang in einen Hafen von Land, von See und/oder von Flüssen/Kanälen sind,
- Ausbaggerungen in Zugangswasserstraßen zu einem Hafen oder in einem Hafen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben. Sie bemisst sich nach der Differenz zwischen Ihren beihilfefähigen Ausgaben und Ihrem Betriebsgewinn (Wirtschaftlichkeitslücke).
Ihren Antrag richten Sie bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11.2022 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen,
- kommunale Zweckverbände und Kooperationen von kommunalen Zweckverbänden
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die einen See- oder Binnenhafen betreiben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Durch Ihr Vorhaben muss eine Abmilderung der wirtschaftlichen Notlage am Standort aufgrund der COVID-19-Pandemie erreicht werden und Ihr Vorhaben muss damit zur Sicherung des Hafens als Teil der systemrelevanten Infrastruktur und der maritimen und regionalen Wirtschaft vor Ort beitragen.
- Sie müssen nachweisen, dass der Standort durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gefährdet ist mit sehr großen Folgen für die Wirtschaft, die Versorgungssicherheit, relevante Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt.
- Wenn Sie ein Investitionsvorhaben durchführen, müssen Sie die Zweckbindungsfrist von 10 Jahren beachten.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Nicht gefördert werden
- Vorhaben in Seehäfen im GRW-Fördergebiet und
- Investitionen, die dem Ausbau der Infrastrukturen in den niedersächsischen Seehäfen im Hinblick auf die Offshore -Windenergie dienen.