Niedrigschwellige Innovationen in kleinen und mittleren Unternehmen und Handwerksunternehmen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als KMU in Niedersachsen kleine experimentelle Entwicklungsvorhaben umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen fördert Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Handwerksunternehmen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei anwendungsnahen innovativen Entwicklungsvorhaben.
Sie erhalten die Förderung für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, mit deren Hilfe ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden.
Auch für Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind, können Sie eine Förderung erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 35 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 100.000.
Als kleines Unternehmen aus der „Übergangsregion – ÜR“ können Sie bis zu 45 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Maßnahme elektronisch über das Kundenportal und postalisch bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Niedersachsen, die die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss den Stand der Technik in Ihrem Unternehmen übersteigen und in einem der Stärkefelder der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) durchgeführt werden.
- Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
- Bei Einsatz von GRW-Mitteln müssen Sie den jeweils aktuellen Koordinierungsrahmen beachten.
- Sie erhalten keine Förderung für routine- oder regelmäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien, Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder anderen laufenden betrieblichen Prozessen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.