Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie kleines oder mittleres Unternehmen in Niedersachsen Ihre Marktchancen verbessern und gemeinsam mit Forschungseinrichtungen neue Produkte oder Verfahren entwickeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), als kleines Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung oder als mit einem Unternehmen zusammenarbeitende Forschungseinrichtung bei Vorhaben zur Beschleunigung innovativer Entwicklungen und Prozesse. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Gefördert werden
- Einzelvorhaben von einem KMU oder einem kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung,
- Verbundvorhaben von mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen, von denen mindestens eins ein KMU ist,
- Kooperationsvorhaben von KMU oder kleinen Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt ab von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens sowie von der Größe Ihres Unternehmens. Je Unternehmen beträgt der Zuschuss maximal EUR 500.000.
Bei Kooperations- oder Verbundvorhaben beträgt die Höhe des Zuschusses je beteiligter Forschungseinrichtung maximal EUR 300.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
An Verbundvorhaben können auch große Unternehmen beteiligt sein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhabenin dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Ihr Vorhaben muss einen hohen eigenen Entwicklungsanteil durch den entsprechenden Einsatz von eigenem Personal haben.
- Ihre Personalausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 50 Prozent aller zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Planen Sie ein Verbund- und Kooperationsvorhaben, müssen Sie die Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung regeln.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
- Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring -Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.
Keine Förderung erhalten Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.