Niedersächsische Weiterbildungsprämie
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie vor Kurzem Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen gewährt Ihnen als Privatperson eine Prämie, wenn Sie eine Prüfung als Industrie- oder Fachmeisterin oder Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ausgeschlossen ist das Handwerk) abgelegt haben. Die Prüfung muss öffentlich-rechtlich geregelt sein.
Sie erhalten die Förderung als einmalige Prämie in Höhe von EUR 1.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Kundeportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreich abgelegten öffentlich-rechtlich geregelten Prüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen oder im land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Bereich (ohne Handwerk).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihre Meisterprüfung vollständig und nach dem 1.7.2020 abgeschlossen haben.
- Ihr Hauptwohnsitz oder der Ort, an dem Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, muss bei Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen liegen.
- Sie dürfen für denselben Abschluss nicht bereits eine Förderung in einem anderen Bundesland beantragt oder gewährt bekommen haben.