Messepräsentationen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als niedersächsisches Unternehmen an einer internationalen Messe im In- oder Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen bei Messepräsentationen und hilft Ihnen dadurch bei Ihren Absatzbemühungen auf internationalen Messen und Ausstellungen in Deutschland und im Ausland.
Sie erhalten die Förderung für die Teilnahme an Inlandsmessen und Auslandsmessen
- auf einem Gemeinschaftsstand des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums,
- auf einem Gemeinschaftsstand anderer Anbieterinnen und Anbieter, wenn dieser nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert wird, oder
- mit einem Einzelstand (bei Inlandsmessen müssen Sie zum ersten Mal teilnehmen), falls das Wirtschaftsministerium nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei Inlandsmessen
- für die Teilnahme an Gemeinschaftsständen bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 12.000, beziehungsweise bei neugegründeten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent und maximal EUR 13.500 und
- für die Teilnahme mit einem Einzelstand einmalig EUR 2.000.
Bei Auslandsmessen beträgt die Höhe Ihres Zuschusses
- für die Teilnahme mit einem Einzelstand oder auf Gemeinschaftsständen Dritter bei Messen innerhalb der EU maximal EUR 2.000 und EUR 4.000 bei Messen in den übrigen Ländern sowie
- bei Beteiligung an einem Gemeinschaftsstand des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 5.000 bei Messen innerhalb der EU und EUR 8.000 bei Messen in den übrigen Ländern.
Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung eines Gemeinschaftsstandes direkt bei den Organisatoren der jeweiligen Messe. Sie können sich bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) informieren.
Ihren Antrag auf Förderung eines Einzelstandes auf Auslandsmessen stellen Sie über das Kundenportal der NBank und reichen Ihren Antrag dann im Original und unterschrieben dort ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt ist jeweils die Organisatorin oder der Organisator eines Gemeinschaftsstands beziehungsweise das teilnehmende Unternehmen bei einem Einzelstand.
Letztempfängerinnen und Letztempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Bei Gemeinschaftsständen des Wirtschaftsministeriums müssen Sie als Organisatorin oder Organisator ein Antrag vorlegen, der alle Kosten zur Durchführung eines Gemeinschaftsstandes enthält. Außerdem müssen Sie die gestalterischen und standbaubaulichen Vorgaben des „Niedersachsen-Stils“ für Präsentationen des Landes berücksichtigen.
- Sie müssen Ihren Stand normalerweise auf einer Messe planen, die im AUMA-Katalog verzeichnet ist.
- Planen Sie einen Gemeinschaftsstand, so müssen mindestens 10 niedersächsische Unternehmen teilnehmen.
- Nehmen Sie an einer Inlandsmesse auf einem Gemeinschaftsstand teil, so erhalten Sie eine Förderung für bis zu 2 Messebeteiligungen. Für einen Einzelstand bekommen Sie nur einmal eine Förderung.
- Für die Teilnahme an Auslandsmessen können Sie die Förderung für eine Messebeteiligung pro Kalenderjahr erhalten. Grundsätzlich dürfen Sie nur zweimal die Förderung für die Teilnahme an einer bestimmten Messe in Anspruch nehmen.
- Sie müssen bei Antragstellung die Qualitätskriterien nach dem Scoring -Modell (siehe Anlage der Richtlinie) zur Ermittlung der Förderwürdigkeit Ihres Projekts nachweisen.