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Liquiditätssicherung für das Veranstalter- und Schaustellergewerbe – Aufstockung der Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe III Plus des Bu

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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For profit
Niedersachsen
Health, Justice and Social Welfare Organizational Support and Development
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen der Veranstaltungsbranche oder des Schaustellergewerbes Mittel aus der Überbrückungshilfe III oder die Überbrückungshilfe III Plus des Bundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie erhalten, können diese Hilfen unter bestimmten Voraussetzungen aufgestockt werden.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder Soloselbstständige oder Soloselbstständigen des Veranstaltungs- oder Schaustellergewerbes durch eine Billigkeitsleistung, durch die Sie die Mittel der Überbrückungshilfe III oder der Überbrückungshilfe III Plus aufstocken und Ihre Umsatzverluste durch die Corona-Pandemie ausgleichen können.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal EUR 50.000, höchstens aber bis zu dem Betrag, durch den Ihr Umsatz des Jahres 2019 erreicht wird.
  • Als Unternehmen, Soloselbständige oder Soloselbstständiger der Veranstaltungswirtschaft erhalten Sie eine Billigkeitsleistung in Höhe von 20 Prozent Ihrer Umsatzverluste von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber dem Jahr 2019 für die ersten EUR 100.000 und in Höhe von 15 Prozent für darüber hinausgehende Verlustbeträge.
  • Als Unternehmen, Soloselbständige oder Soloselbstständiger des Schaustellergewerbes erhalten Sie eine Billigkeitsleistung in Höhe von 12,5 Prozent Ihrer Umsatzverluste von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber dem Jahr 2019 und in Höhe von 25 Prozent der in diesen Monaten des Jahres fälligen Tilgungskosten von betrieblichen Darlehens- oder Leasingverträgen oder eine Billigkeitsleistung in Höhe von 20 Prozent von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber dem Jahr 2019 für die ersten EUR 100.000 und in Höhe von 15 Prozent für darüber hinausgehende Verlustbeträge.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Soloselbstständige der Veranstaltungswirtschaft und des Schaustellergewerbes.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • eine Bewilligung für Mittel aus der Überbrückungshilfe III oder der Überbrückungshilfe III Plus erhalten haben,
  • die Höhe Ihrer Umsatzverluste der Monate Januar 2021 bis Juni 2021 und/oder Juli 2021 bis Dezember 2021 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 glaubhaft machen,
  • der Bewilligungsbehörde bis spätestens 31.12.2022 eine Bestätigung über Ihren tatsächlich entstandenen Umsatzrückgang in den Monaten Januar 2021 bis Dezember 2021 und die tatsächlichen Tilgungsleistungen vorlegen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

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20 April 2023