Innovationsnetzwerke
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie im Rahmen eines Netzwerks Maßnahmen planen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) das Management, dazu gehört auch Qualifizierung und Weiterbildung, ausgewählter Innovationsnetzwerke mit Potenzial für eine überregionale Wettbewerbsfähigkeit.
Sie erhalten die Förderung für folgende Aktivitäten des Netzwerkmanagements:
- Betreuung des Innovationsnetzwerks zur Erleichterung der Zusammenarbeit, des Informationsaustausches und der Erbringung und Weiterleitung von spezialisierten und maßgeschneiderten Unterstützungsdienstleistungen für Unternehmen,
- Werbemaßnahmen, deren Ziel es ist, neue Unternehmen oder Einrichtungen zur Beteiligung am Innovationsnetzwerk zu bewegen und die Sichtbarkeit des Innovationsnetzwerks zu erhöhen,
- Verwaltung der Einrichtungen des Innovationsnetzwerks, Organisation von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Workshops und Konferenzen zur Förderung des Wissensaustausches, die Vernetzung und die transnationale Zusammenarbeit.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 150.000.
Die Laufzeit beträgt bis zu 3 Jahre. Wenn Sie als Folge der Corona-Pandemie Ihre Netzwerkarbeit nicht ausreichend durchführen konnten, kann Ihr Projekt auf Antrag ohne Kosten um 1 Jahr verlängert werden.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 50.000 pro Förderjahr betragen.
Richten Sie Ihren bitte Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens elektronisch über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen, die ein Innovationsnetzwerk betreiben und von den Netzwerkpartnern schriftlich dafür autorisiert sind.
Die Förderung von Innovationsnetzwerken ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
- Sie als Innovationsnetzwerk müssen ein innovatives Thema weiterentwickeln, das mindestens einem Spezialisierungsfeld der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)” zugeordnet werden kann.
- Zum Zeitpunkt der Bewilligung muss Ihr Netzwerk aus mindestens 15 Partnern, davon mindestens 10 private Unternehmen, mit Betriebsstätte oder Sitz in Niedersachsen bestehen.
- Sie müssen die Ziele Ihres Netzwerks und die Maßnahmen zur Umsetzung nachvollziehbar darstellen.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien zur Ermittlung der Förderwürdigkeit des Projekts nachweisen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.
- Ihre Betriebsstätte beziehungsweise Ihr Sitz und der Sitz der überwiegenden Mehrzahl der Partner müssen in Niedersachsen liegen. Hier müssen Sie auch Ihr Vorhaben durchführen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU sind von der Förderung ausgeschlossen.