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Inklusion durch Bildung und Teilhabe

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Niedersachsen
Education, Skills Building and Training Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kommune, Bildungseinrichtung oder als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ein Projekt planen, das die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen verbessert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) bei der Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für Menschen, die an der Bildung von Kindern und Jugendlichen beteiligt sind, sowie bei Vorhaben für deren Austausch und Vernetzung.

Außerdem werden Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke und auch die Entwicklung neuer Konzepte und Module zu ausgewählten Schwerpunktthemen gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise im SER-Gebiet („stärker entwickelte Region“) 40 Prozent und im ÜR-Gebiet („Übergangsregion“) 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von normalerweise 24 Monaten.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Antragsportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie sich fachlich-inhaltlich und zu den zuwendungsrechtlichen und finanztechnischen Aspekten bei der NBank beraten lassen.

Bitte beachten Sie im Internet veröffentlichte Informationen zu Sonderschwerpunkten.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind niedersächsische kommunale Gebietskörperschaften, rechtsfähige Träger von Bildungseinrichtungen und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Sitz, die Betriebsstätte der Unternehmen, deren Beschäftigte an Ihrem Projekt teilnehmen, und der Ort der Durchführung des Projekts müssen in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) liegen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert haben.
  • Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring -Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit nachweisen.
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04 November 2023