Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie ein gewerbliches oder touristisches Unternehmen haben und eine Investition in einem ausgewiesenen Fördergebiet planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes.
Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie die Förderung für
- Errichtungs- oder Erweiterungsinvestitionen,
- die Diversifizierung der Produktion in bislang in der Betriebsstätte nicht hergestellte Produkte,
- die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses,
- der Erwerb von unmittelbar mit der Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, wenn die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und wenn die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.
Gefördert werden bei großen Unternehmen:
- Errichtungsinvestitionen,
- die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, wenn die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
- der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, wenn die Betriebsstätte geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und wenn die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht und die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße 10 bis 25 Prozent der förderfähigen Kosten.
Das Investitionsvolumen muss mindestens EUR 50.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens sowohl online über das Kundenportal als auch per Post an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach KMU-Definition der EU,
- Betriebe des Fremdenverkehrsgewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz,
- unter bestimmten Voraussetzungen auch große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
In verschiedenen Bereichen oder Branchen ist die Förderung eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Der Zuschuss ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie führen das Vorhaben in den ausgewiesenen Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durch.
- Die Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen erhöht das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer („Primäreffekt“).
- Mit den Investitionsvorhaben schaffen Sie in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze, die mindestens für 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens besetzt werden. Die alleinige Sicherung von Dauerarbeitsplätzen wird nicht gefördert.
- Sie besetzen die neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze ausschließlich mit Arbeitnehmenden, mit denen Sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen und bei denen eine Stundenvergütung den zum Antragszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet. Geringfügig Beschäftigte (sogenannte Minijobs oder 520-Euro-Jobs) sind hiervon ausgenommen.
- Über den Zweckbindungszeitraum sind in der geförderten Betriebsstätte durchschnittlich höchstens 15 Prozent Leiharbeitnehmende beschäftigt.
- Sie führen Ihr Vorhaben innerhalb von maximal 36 Monaten durch; wenn Sie Mittel aus dem EFRE 2014–2020 erhalten haben, müssen Sie es bis spätestens 31.3.2023 abschließen.
- Ihr Beitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln zur Finanzierung des Investitionsvorhabens beträgt mindestens 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
Nicht gefördert werden Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.