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Förderung von Maßnahmen zur Verringerung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Niedersachsen
Energy, Climate and Environment Research, Development and Innovation
Overview

Kurztext

Wenn Sie öffentliche Abwasseranlagen auf- oder umrüsten möchten, um die Umweltverschmutzung zu verringern und die biologische Vielfalt in niedersächsischen Gewässern zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei Investitionsvorhaben zur Reduzierung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern.

Sie erhalten die Förderung für die Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zur Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen (beispielsweise Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Bioziden, Industrie- und Haushaltschemikalien, Arzneimitteln und Röntgenkontrastmitteln sowie Körperpflegeprodukten und Waschmitteln) mit weitergehenden Reinigungsverfahren oder deren Kombination, zum Beispiel Oxidationsverfahren, Aktivkohlefiltration oder Membrantechnologien oder andere innovative beziehungsweise fortschrittliche Technologien mit gleichartiger Reinigungsleistung.

Außerdem werden vorgeschaltete Maßnahmen zur Optimierung des von Ihnen gewählten Verfahrensablaufes gefördert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Die Förderung kann durch Landesmittel auf 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet SER und 80 Prozent im Programmgebiet ÜR erhöht werden.
  • Der Zuschuss beträgt maximal EUR 5 Millionen pro Vorhaben und muss mindestens EUR 200.000 betragen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Kundenportal bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ein. Beachten Sie bitte die im Internet veröffentlichten Stichtage für Ihre Antragstellung.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, in bestimmten Fällen auch juristische Personen des Privatrechts, deren Abwasserbehandlungsanlagen in Niedersachsen liegen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss gesichert sein.
  • Sie müssen Ihrem Förderantrag ein Gutachten eines Ingenieurbüros, das auf das Gebiet der Abwasserreinigungstechnik spezialisiert ist und in diesem Bereich gewerblich tätig ist, beilegen.
  • Möchten Sie Oxidationsverfahren (zum Beispiel Advanced Oxidation Processes [AOP] wie Ozonung, UV- Oxidation ) umsetzen, müssen Sie das erwartete Bildungspotenzial und die Veränderung der Toxizität und/oder Ökotoxizität durch mögliche Transformations- und Oxidationsnebenprodukte darlegen oder eine weitere Verfahrensstufe mit biologischer Aktivität (zum Beispiel einen Sandfilter) nachschalten.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie darlegen, dass die von Ihnen geplanten Maßnahmen nicht zu einer nachteiligen Beeinflussung der bisherigen Leistungsfähigkeit der Abwasserbehandlung oder der bisherigen Restbelastung im Gesamtablauf der Abwasseranlage führen.
  • Der Durchführungszeitraum für geförderte Projekte beträgt normalerweise maximal 3 Jahre.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
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04 November 2023