Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei gemeinnützigen Organsiationen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind und trotzdem Ihre Gebäude energetisch sanieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als gemeinnützige Organisation bei Sanierungsmaßnahmen an Ihren Gebäuden, die Sie wegen wirtschaftlicher Folgen der Corona-Pandemie sonst nicht durchführen könnten.
Sie erhalten die Förderung für
- Bauausgaben einschließlich dazugehöriger Baunebenkosten,
- Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für technische Ausstattungen einschließlich dazugehöriger Nebenkosten,
- Planungskosten,
- Kosten der Prognose oder des Sachverständigengutachtens über die erwartete Einsparung an Tonnen CO2-Äquivalenten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- pro eingesparter Tonne CO2-Äquivalente pro Jahr bis zu EUR 3.500 und
- bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximal aber EUR 1 Million.
Wenn Sie nach der De-minimis-Verordnung gefördert werden, können Sie maximal EUR 200.000 erhalten.
Die Höhe des Zuschusses muss mindestens EUR 5.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal und anschließend per Post an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 30.6.2022 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- gemeinnützige Organisationen (Non-Profit-Organisationen, also nicht gewinnorientierte Organisationen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes),
- gemeinnützige soziale Einrichtungen,
- gemeinnützige gesundheitliche Einrichtungen und
- gemeinnützige Kultureinrichtungen
mit Betriebsstätte in Niedersachsen.
Auch unselbstständige Einheiten eines Trägers dieser Organisationen können einen Antrag stellen.
Sie müssen das Vorhaben in Niedersachsen durchführen.
Wenn Sie nicht Eigentümerin des Sanierungsobjekts sind, muss sich die Eigentümerin oder der Eigentümer rechtsverbindlich bereit erklären, gegebenenfalls in Ihre Rechte und Pflichten einzutreten.
Sie müssen Ihrem Förderantrag eine von einer autorisierten Energieeffizienzexpertin oder einem autorisierten Energieeffizienzexperten erstellte Vorhersage beifügen, wie groß die Einsparung an Tonnen CO2-Äquivalenten wahrscheinlich sein wird. In Einzelfällen kann es auch nötig sein, ein Sachverständigengutachten über die erwartete Einsparung an CO2-Äquivalenten vorzulegen.
Sie müssen eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie oder zu der durch sie verursachten wirtschaftlichen Notlage nachweisen.
Für die Sanierung von Sakralgebäude erhalten Sie keine Förderung.