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Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten aus der Ukraine (UKR-CARE)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
R&D and Higher Education
Niedersachsen
Education, Skills Building and Training Health, Justice and Social Welfare
Overview

Kurztext

Wenn Sie Sprachkurse für geflüchtete Menschen aus der Ukraine anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der Durchführung von Basisprachkursen zum Erwerb grundlegender deutscher Sprachkenntnisse für Geflüchtete aus der Ukraine ab 16 Jahren.

Sie erhalten die Förderung für Sprachkurse, die

  • ab dem 24.2.2022 begonnen wurden,
  • neben dem Spracherwerb weitere Zielsetzungen wie Alphabetisierung und Grundbildung, sozialräumliche Orientierung, vor allem die Vorbereitung auf Ausbildung, Studium oder Arbeitswelt beinhalten,
  • sozialpädagogisch begleitet werden und
  • eine Kinderbetreuung für die Kinder der Teilnehmenden anbieten.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 1 Million.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte postalisch und auch per Mail an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung nach dem Niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG),
  • niedersächsische Hochschulen in staatlicher Verantwortung gemäß § 2 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG),
  • Einrichtungen mit einer Zulassung als Kursträger nach § 18 Absatz 1 Integrationskursverordnung (IntV) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und
  • im Projektjahr 2022 geförderte Träger der Erstorientierungskurse (BAMF) in Niedersachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Betriebsstätte und der Ort der Durchführung Ihres Projekts müssen in Niedersachsen liegen.
  • Sie müssen für die Durchführung des Projekts geeignet sein und über ein qualitativ hochwertiges didaktisches Konzept verfügen.
  • Geförderte Sprachkurse müssen grundsätzlich in Präsenz stattfinden und 15 Teilnehmende haben.
  • Normalerweise müssen die Sprachkurse spätestens mit Ablauf des 31.3.2023 beendet sein.
  • Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.
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14 September 2023