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Förderung von kurzfristigen Maßnahmen gegen die Folgen der COVID-19-Pandemie in Innenstädten (Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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Rolling deadline
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Not for profit (incl. NGOs)
Public sector
Niedersachsen
Community Development Health, Justice and Social Welfare Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie als Kommune stark von der Corona-Pandemie betroffen sind und Maßnahmen planen, durch die die Krise bewältigt und die Gestaltung der Innenstadt an künftige Herausforderungen angepasst werden kann, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei investiven und auch nicht investiven Vorhaben in der Innenstadt und/oder im Ortskern der Ober-, Mittel- und Grundzentren. Als Kommune wurde Ihnen von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF ein reserviertes Budget zugeteilt.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Konzepte und Strategien,
  • Maßnahmen für leerstehende und/oder abgängige Immobilien,
  • Handel und Dienstleistungen,
  • Kultur, Freizeit und Tourismus,
  • Natur- und Klimaschutz,
  • Verkehr und Logistik.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.

Setzen Sie eine investive Maßnahme um, müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben normalerweise mindestens EUR 50.000 betragen, bei nicht investiven Maßnahmen normalerweise mindestens EUR 30.000.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitons- und Förderbank Niedersachsen.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Kommunen, die von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF einen rechtskräftigen Bescheid über den reservierten Mittelansatz im Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt!“ erhalten haben, und deren Mitgliedsgemeinden,
  • juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, und
  • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Als Kommune müssen Sie ein Vorhaben umsetzen, das einem der Fördergegenstände zugeordnet werden kann.
  • Als juristische Person ohne Gewinnerzielungsabsicht oder Gesellschaft in kommunalem Eigentum müssen Sie eine positive Stellungnahme der betroffenen Kommune zu Ihrem Vorhaben vorlegen.
  • Sie müssen Ihre Maßnahme normalerweise bis zum 31.3.2023 abschließen.
  • Wenn Sie die beantragte Maßnahme durchführen, müssen Sie den Rahmen des zugeteilten Budgets einhalten.

Nicht gefördert werden

  • Projekte von Kommunen, die in das Städtebauförderungsprogramm des Landes aufgenommen wurden, wenn diese Projekte bereits Bestandteil der anerkannten Kosten- und Finanzierungsübersicht der Gesamtmaßnahme sind oder für sie ein begründeter Antrag auf Ergänzung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gestellt worden ist.
  • die Umsetzung kommunaler Pflichtaufgaben.
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20 April 2023