Förderung von intermodalen Logistikknoten zur Stärkung von KMU der Logistik- und Transportwirtschaft
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben in Güterverkehrszentren oder Binnenhäfen umsetzen wollen, die den Güterverkehr umweltfreundlicher und effizienter machen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben zur Modernisierung intermodaler Logistikknoten des Landes (Güterverkehrszentren – GVZ) und Binnenhäfen.
Sie erhalten die Förderung für
- die infrastrukturelle Weiterentwicklung (Ausbau und verkehrliche Anbindung) der GVZ und Binnenhäfen (einschließlich Maßnahmen zur Vorbereitung und Bereitstellung von Flächen in GVZ) zur Ansiedlung und Stärkung wachsender innovativer KMU der Logistik- und Transportwirtschaft,
- neue Umschlags- und Transporttechnologien sowie Logistikkonzepte in GVZ und Binnenhäfen zur effizienten Nutzung der Infra- und Suprastruktur.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ normalerweise bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ normalerweise bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Güterverkehrszentren (GVZ) oder Binnenhäfen entwickeln und/oder betreiben, sowie
- für die Entwicklung neuer Umschlags- und Transporttechnologien und Logistikkonzepte außerdem Unternehmen des öffentlichen oder privaten Rechts, Forschungs- und Beratungseinrichtungen sowie landesweite oder regionale Logistiknetzwerke/-cluster.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Ihr Vorhaben in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ oder „stärker entwickelte Region – SER“) durchführen, für das Sie die Förderung beantragen.
- Das von Ihnen geplante Vorhaben muss sich aus den einschlägigen strategischen Entwicklungskonzepten des Landes – KV-(Kombinierter Verkehr)/GVZ-Konzept oder Niedersächsisches Hafenkonzept – ergeben. In Ausnahmefällen können Sie auch Vorhaben an anderen Standorten umsetzen, wenn Sie ein standortbezogenes Einzelgutachten vorlegen können.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.