Förderung von Initiativen nach dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (Richtlinie „Niedersächsisches Quartiersgesetz“)
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als privatrechtliche Initiative ein Quartier gründen und einen entsprechenden Antrag stellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als privatrechtliche Initiative bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten und bei damit verbundenen Leistungen, die zur Einrichtung eines Quartiers nach dem Niedersächsischen Quartiersgesetz (NQG) führen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur Aktivierung und Mobilisierung der folgenden Stufen des Verfahrens zur Einrichtung einer Quartiersgemeinschaft:
- Initialphase,
- Konkretisierungsphase,
- Entscheidungsphase.
Sie erhalten die Förderung vor allem für Ausgaben für
- Konzeptentwicklungen,
- Beratungen und Moderation,
- Aufbau von Managementstrukturen und Gründung,
- Organisationsentwicklung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Beteiligungsprozesse.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber EUR 40.000 für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
Sie können Ihren Antrag auf Grundlage von Wettbewerbsaufrufen stellen.
Das Förderverfahren ist zweistufig. Stellen Sie Ihren inhaltlichen Projektantrag bitte online über die Internetseite der NQG-Begleitagentur und Servicestelle Niedersachsen.
Ihren Antrag auf finanzielle Förderung richten Sie normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind privatrechtliche Initiativen, die eine Quartiersgemeinschaft nach § 2 Absatz 1 Niedersächsisches Quartiersgesetz (NQG) bilden wollen. Wenn Sie den Antrag stellen, darf sich Ihre Initiative der Rechtsform nach noch in Gründung befinden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine Kooperation mit der Kommune nachweisen. Diese muss befürworten, dass ein Quartier nach den Voraussetzungen des NQG initiiert wird.
- Die Gesamtkosten Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 5.000 betragen.
Nicht gefördert werden unter anderem
- investive bauliche Maßnahmen und
- Marketingmaßnahmen für andere Zwecke, zum Beispiel zur Förderung des Tourismus.