Förderung von hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen (EFRE-Programmgebiete)
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Entwicklung von regionalem Wirtschaftswachstum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Maßnahmen im Bereich der hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Sie erhalten die Förderung für die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten einschließlich der damit in Verbindung stehenden Anbindung an die Verkehrsnetze außerhalb der GRW-Fördergebiete.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region – SER“ bis zu 40 Prozent und in der Regionenkategorie „Übergangsregion – ÜR“ bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger von Infrastrukturmaßnahmen, außerdem juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Beachten Sie, dass die Förderung im Landesgebiet außerhalb der Regionalfördergebiete gemäß des GRW-Koordinierungsrahmens erfolgt.
- Sie müssen die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur beachten.
- Sie müssen den Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen nachweisen und auf den geförderten Gewerbeflächen sind wachsende und innovative KMU in den Feldern der niedersächsischen regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS3) anzusiedeln. Der Bedarf und die Zuordnung zu den RIS3-Feldern ist durch Absichtserklärungen („ Letters of Intent “) entsprechend zu belegen.
- Als Betreiberin oder Betreiber sowie Träger dürfen Sie weder rechtlich noch wirtschaftlich noch personell mit Nutzerinnen und Nutzern verflochten sein.
- Als Träger der geförderten Infrastrukurvorhaben müssen Sie für den gesamten Zeitraum der Durchführung des Vorhaben sowie für die Zweckbindungsdauer über die benötigten Grundstücks- oder Gebäudeflächen verfügungsberechtigt sein.
- Übersteigt das Bruttoinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens EUR 10 Millionen, müssen Sie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorlegen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projekts sicherstellen.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie bestimmte Qualitätskriterien nach dem entsprechenden Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen.