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Förderung von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen (RL Breitbandförderung – Gewerbegebiete)

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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Rolling deadline
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Public sector
Niedersachsen
Community Development Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in den Auf- und Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen investieren und so die Attraktivität von Wirtschaftsstandorten steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen in den Auf- oder Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzes. So soll die bedarfsgerechte Versorgung von Gewerbegebieten einschließlich Industriegebieten und Häfen sichergestellt werden.

Sie erhalten die Förderung für

  • netzseitige passive Infrastrukturmaßnahmen, die zum Aufbau oder Ausbau von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen erforderlich sind,
  • ergänzende Maßnahmen, die zum wirtschaftlichen Betrieb eines Next-Generation-Access-Netzes (NGA-Netz) erforderlich sind, sowie
  • die Schließung einer bei Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in weißen NGA-Flecken entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 200.000.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Programmgebiet der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ (SER) keine Anträge mehr stellen können.

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • kommunale Gebietskörperschaften,
  • Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse sowie
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befinden und deren Gesellschafterverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.

Als Erstempfängerin oder Erstempfänger können Sie die Förderung an ein gewerbliches Unternehmen (Letztempfänger) weiterleiten.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss sämtliche Voraussetzungen der NGA-Rahmenregelung Bund erfüllen.
  • Es muss sich um ein Vorhaben in einem Gewerbe- und Industriegebiet oder Hafen handeln, das im gemeindlichen Bebauungsplan ausgewiesen ist und in dem sich bei Antragstellung mindestens drei KMU befinden.
  • Sie müssen ein tragfähiges und nachhaltiges Betreiberkonzept vorlegen, das auf mindestens 7 Jahre ausgelegt ist.
  • Projekte, deren Förderung die Realisierung einer übergeordneten Netzstrukturplanung auf Landkreisebene erschweren würde, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Wenn Sie Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verwenden, müssen Sie die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens beachten.
  • Bei der Antragstellung müssen Sie Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell zur Ermittlung der Förderwürdigkeit eines Projekts nachweisen. Gefördert werden nur Projekte, die mindestens 50 Punkte erreichen.
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20 April 2023