Förderung von Ausbaggerungen in Sportboot- und Freizeithäfen
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie Vorhaben zur Tiefenhaltung in Sportboot- und Freizeithäfen umsetzen wollen, damit die Häfen erreichbar und befahrbar bleiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune oder anderen Betreiber eines Sportboot- oder Freizeithafens an der Nordseeküste oder an einem der tidebeeinflussten Flüsse Ems, Weser und Unterelbe und ihren Nebenflüssen, die sehr stark von Verschlickung und Versandung betroffen sind, bei Maßnahmen zur Tiefenhaltung (Solltiefe).
Sie erhalten die Förderung vor allem für Baggerungen, Spülungen (Wasserinjektionsverfahren) oder Eggungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie Kooperationen von diesen und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die einen Sportboot- oder Freizeithafen betreiben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss zur Standortsicherung eines für den Sportbootverkehr und den Tourismus bedeutenden Sportboot- oder Freizeithafens beitragen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
- Der Sportboot- oder Freizeithafen, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, muss als Nachweis seiner Bedeutung für den Tourismus und den Sportbootverkehr wenigstens folgende 4 Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 10 Liegeplätze im Hafen,
- überwiegende Nutzung des Hafens für Sportboot- und Freizeitverkehr,
- Sanitäranlagen im Hafen oder im unmittelbaren Umfeld des Hafens, die auch für Gastliegerinnen und Gastlieger zugänglich sind, und
- Nutzung des Hafens durch mindestens 10 Gastliegerinnen und/oder Gastlieger pro Jahr.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.