Förderung im Zusammenhang mit dem KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als Kommune über das KfW-Programm 432 gefördert werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen ergänzenden Zuschuss des Landes Niedersachsen erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Erstellung von integrierten Quartierskonzepten und von Sanierungsmanagements für Ihre Kommune, wenn Sie eine Förderung aus dem KfW-Förderprogramm 432 (Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier) erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss:
- Wenn Sie Ihren Antrag bis zum 30.6.2022 stellen, beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt maximal 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Stellen Sie den Antrag ab dem 1.7.2022, beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 15 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aus Bundes- und Landesmitteln insgesamt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Als Kommune, die für das Jahr vor dem Datum der Antragstellung Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage vom Land Niedersachsen erhält oder erhalten hat, können Sie auch nach dem 1.7.2022 einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Die Höhe der Förderung für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte muss mindestens EUR 2.500 betragen und für das Sanierungsmanagement mindestens EUR 15.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Niedersachsen.
Sie können die Zuwendung an Letztempfängerinnen und Letztempfänger weiterleiten, vor allem an
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund,
- Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften und
- Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden (besonders Eigentümerstandortgemeinschaften).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen einen Zuwendungsbescheid der KfW zum Förderprogramm 432 (Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier) erhalten haben.
- Leiten Sie die Zuwendung an Letztempfängerinnen und Letztempfänger weiter, müssen die Vorgaben der De-minimis-Verordnung eingehalten werden.