Förderung des Mehrbedarfs bei bewilligten Maßnahmen des Landesförderprogramms „Gute Nachbarschaft“ in Folge der Migration von Geflüchteten aus der
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als Kommune oder Einrichtung am Landesprogramm „Gute Nachbarschaft“ teilnehmen und Projekte zur Integration ukrainischer Geflüchteter durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Projektträger von bewilligten Maßnahmen des Landesförderprogramms „Gute Nachbarschaft“ mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bei der Bewältigung zusätzlicher Herausforderungen, die Ihnen aufgrund der Migration von Geflüchteten aus der Ukraine entstehen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte im Bereich der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements in beispielsweise folgenden Tätigkeitsbereichen:
- Weiterentwicklung einer Anlaufstelle vor Ort mit „Kümmerer“-, Vernetzungs-, Beratungs- und Vermittlungsfunktionen,
- Aktivierung und Unterstützung von Selbstorganisation und Beteiligung, Förderung von Selbsthilfepotenzialen und Partizipation,
- Kommunikation, Vernetzung und Kooperation durch den Ausbau und/oder die Umsetzung geeigneter Kooperationsstrukturen mit Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Sportvereinen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren,
- nachbarschaftliches Zusammenleben, Abbau von Konflikten und Stärkung der Integration der verschiedenen Bevölkerungs- und Interessengruppen im Wohnquartier und Wohngebiet.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 200.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte postalisch und auch per Mail an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Kommunen,
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, deren Zweck in der Hauptsache nicht auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist (zum Beispiel gGmbH), sowie
- Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe Ihrer Projekte sind grundsätzlich Geflüchtete, die von der militärischen Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine betroffen sind und daher Schutz in Niedersachsen suchen.
- Ihre Betriebsstätte und normalerweise der Ort der Durchführung Ihres Projekts müssen in Niedersachsen liegen.
- Sie müssen einen Förderbescheid für ein Vorhaben in dem Landesförderprogramm „Gute Nachbarschaft“ haben oder am Landesförderprogramm „Gute Nachbarschaft 2022“ teilnehmen und für eine Förderung empfohlen worden sein.
- Ihre Vorhaben aus dem Landesförderprogramm „Gute Nachbarschaft“ dürfen noch nicht abgeschlossen sein, wenn Sie den Antrag stellen.
- Geförderte Projekte müssen normalerweise spätestens mit Ablauf des 31.3.2023 beendet sein.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.
- Wenn Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien nachweisen.