Förderung der Verbreitung von Lastenrädern (Richtlinie Lastenräder Niedersachsen)
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie Lastenräder kaufen wollen, die Sie selbst nutzen oder ohne Gebühr verleihen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Privatperson, Kommune, Unternehmen oder Verein beim Kauf von Lastenrädern mit und ohne elektrischen Antrieb.
Sie erhalten die Förderung für den Kauf von
- Lastenrädern, die nicht elektrisch unterstützt werden,
- Lastenrädern, die einen unterstützenden Elektromotor haben (E-Lastenräder), der nur hinzugeschaltet wird, wenn in die Pedale getreten wird (unterstützte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h), und
- Lasten-S-Pedelecs mit einer technisch unterstützten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
mit einer Mindestzuladung ausschließlich Fahrerin oder Fahrer von 40 kg.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- EUR 400,00 pro Lastenrad und
- EUR 800,00 pro E-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec.
Als Privatperson erhalten Sie die Förderung für maximal 1 Lastenrad pro Haushalt, als Verleih-Anbieterin oder -Anbieter für maximal 10 Lastenräder. Als Kommune müssen Sie pro Förderung mindestens 3 Lastenräder beantragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben, und
- natürliche Personen (besonders Einzelunternehmen) und juristische Personen (besonders Gesellschaften, Vereine, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen und Genossenschaften) mit Hauptwohnsitz oder Sitz, Niederlassung oder Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen, die die geförderten Lastenräder im Rahmen eines kostenlosen Verleih-Systems anbieten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Lastenräder müssen hauptächlich dem Transport von Gütern dienen.
- Wenn Sie als Gewerbebetrieb oder Unternehmen einen Förderantrag stellen, muss die betroffene niedersächsische Kommune bestätigen, dass Ihr Vorhaben Teil eines kommunalen Mobilitätskonzeptes ist.
- Als Verleih-Anbieter müssen Sie eine Projektskizze einschließlich Kaufangebot einreichen und dokumentieren, dass Sie 3 Angebote angefordert haben. Dies gilt nicht für Privatpersonen.
- Sie müssen sich verpflichten, das geförderte Lastenrad selbst mindestens 3 Jahre zu nutzen und es nicht vorher zu verkaufen oder das Lastenrad im Rahmen eines Verleihs für mindestens 3 Jahre zur Verfügung zu stellen.
Sie erhalten keine Förderung unter anderem für
- den Kauf von gebrauchten oder selbst gebauten Lastenrädern, E-Lastenrädern oder Lasten-S-Pedelecs und von Fahrrädern, die ausschließlich für den Personentransport gedacht sind,
- die Nachrüstung von Lastenrädern mit Elektromotoren,
- Ausgaben für Entwicklungen von Prototypen,
- Zubehörteile wie zum Beispiel Sitzkissen, Regenponchos, Sicherheitsschlösser, Luftpumpen, Fahrradhelme.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Kauf des Lastenrades durch die E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundes gefördert werden kann.