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Förderung der Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

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Summary
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For profit
Public sector
Niedersachsen
Community Development Health, Justice and Social Welfare Research, Development and Innovation Transport, Infrastructure and ICT
Overview

Kurztext

Wenn Sie in Niedersachsen ein Technologie- und Gründerzentrum modernisieren oder erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Land Niedersachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) die bedarfsgerechte Modernisierung sowie die Erweiterung von bestehenden Technologie- und Gründerzentren und vergleichbaren Einrichtungen. Dazu gehört vor allem die Nachrüstung mit modernen technischen Einrichtungen und Hochgeschwindigkeitsbreitbandanschlüssen (mindestens 50 Mbit/s). Sie erhalten die Förderung auch für die Modernisierung des Raumangebotes.

In GRW-Gebieten wird auch die Einrichtung neuer Technologie- und Gründerzentren inklusive der entsprechenden Ausrüstung unterstützt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung aus EFRE-Mitteln beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung kann durch GRW- und Landesmittel ergänzt werden.

Wenn Sie als Gemeinde eine negative Steuerkraft aufweisen, erhöht sich der Zuschuss für Ihre Maßnahmen um bis zu 10 Prozent und um weitere 15 Prozent, falls die Maßnahmen im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird oder falls Altstandorte revitalisiert werden.

Ihren Antrag reichen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare ein bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Eligibility

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung der Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Technologie- und Gründerzentren ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind vorzugweise kommunale Gebietskörperschaften, daneben auch juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (zum Beispiel gemeinnützige GmbH, Stiftungen, eingetragene Vereine) sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, als Träger der Technologie- und Gründerzentren.
  • Das Vorhaben muss in Niedersachsen, bevorzugt in GRW-Fördergebieten, durchgeführt werden.
  • Es muss ein nachgewiesener Bedarf bestehen für Existenzgründerinnen/Existenzgründer und Jungunternehmerinnen/Jungunternehmer, die anspruchsvolle technologiebasierte Produkte oder Leistungen erstellen oder diese pilothaft anwenden.
  • Sie müssen ein Konzept mit den angestrebten Zielen, Angeboten und Maßnahmen sowie der Geschäfts- und Gebührenpolitik des Zentrums, der Abschätzung der Nachfrage und mit einer mehrjährigen Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
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04 November 2023