Förderung der Digitalisierung sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit von eingetragenen Vereinen aus den Bereichen Sport, Kultur, Musik, Ökologie
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie als Verein oder gemeinnützige Körperschaft in die Digitalisierung Ihrer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse investieren oder die Sicherheit Ihrer Informationstechnologie verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als im Vereinsregister eingetragener Verein und auch als gemeinnützige Körperschaft, wenn Sie Ihre digitalen Technologien weiterentwickeln wollen.
Sie erhalten die Förderung für Investitionen in
- Informations- und Kommunikationstechnik-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen und
- Hard- und Software, um IT-Sicherheit einzuführen oder zu verbessern.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber mindestens EUR 3.500 und maximal EUR 10.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über das Kundenportal an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind
- eingetragene Vereine im Sinne des § 21 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder ähnliche Einrichtungen (zum Beispiel Familienbildungsstätten), die einen ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck zum Ziel haben, und die, wenn sie den Antrag stellen, seit mindestens 1 Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder seit mindestens 1 Jahr einen der genannten Zwecke durch ihre Tätigkeit verfolgen, und
- rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz (KStG).
Sie müssen die geförderten Investitionen in Niedersachsen einsetzen und sie mindestens 1 Jahr lang nutzen.
Die Investitionen müssen mehr als EUR 5.000 brutto kosten und es muss sich um ein Exemplar oder mehrere Exemplare der gleichen Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen.
Keine Förderung bekommen
- politische Parteien und Wählervereinigungen,
- Vereine mit einer offensichtlichen extremistischen Zielsetzung,
- Vereine und gemeinnützige Körperschaften, gegen die ein Verfahren zur Strafverfolgung läuft.