Forschungs- und Technologievorhaben der Luftfahrtindustrie in Niedersachsen (Luftfahrtförderrichtlinie)
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen im Bereich der Luftfahrt die unternehmerische Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit erhöht wird, und Sie von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Einzel- und Verbundvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich der Luftfahrt und angrenzender Technologiefelder, die Sie trotz finanzieller Schwierigkeiten durch die Corona-Krise durchführen möchten.
Die Förderung erhalten Sie unter anderem für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu
- Fertigung, Wartung und Instandsetzung,
- Material- und Werkstoffforschung,
- umweltverträglichem Luftverkehr,
- Steigerung der Transportleistung,
- Sicherheit und Passagierfreundlichkeit oder
- effizienten Luftfahrzeugen.
Die Förderung erhalten Sie außerdem für integrierte Technologieprojekte zu folgenden Forschungsgegenständen:
- Konfiguration und Integration auf Gesamtflugzeugebene,
- fortschrittliche Rumpfbauweisen,
- energieeffiziente Systeme,
- modulare Kabinen- und Kabinenmontagekonzepte oder
- umweltschonende und effiziente Antriebskonzepte.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben der industriellen Forschung und
- bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben der experimentellen Entwicklung.
Der Zuschuss kann erhöht werden um
- 10 Prozent für Sie als mittleres Unternehmen,
- 20 Prozent für Sie als kleines Unternehmen und
- 15 Prozent in bestimmten Fällen von wirksamer Zusammenarbeit gemäß AGVO
auf maximal 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Sind Sie eine nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtung, kann die Höhe Ihres Zuschusses bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, jedoch höchstens EUR 2 Millionen.
Ihren Antrag richten Sie bitte normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Die Projektbewertung erfolgt durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR), Projektträger Luftfahrtforschung und -technologie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Hochschulen und
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Seit dem 1.9.2020 müssen Sie, wenn Sie Ihren Antrag stellen,
- als Unternehmen eine sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie (mindestens 10-prozentiger Umsatzrückgang) nachweisen und
- als Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung glaubhaft versichern und nachvollziehbar erläutern, dass Sie Ihr Projekt durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie ohne die zusätzliche Förderung aus den Mitteln dieser Richtlinie nicht durchführen könnten.
- Ihr Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben muss in der zivilen Luftfahrt an Standorten in Niedersachsen Anwendung finden.
- Bei Verbundvorhaben müssen Sie den in seiner wirtschaftlichen Bedeutung überwiegenden Teil in Niedersachsen durchführen.
- Sie müssen eine Projektbeschreibung vorlegen, mit der Sie die industrielle Verwertungsperspektive und die Bedeutung des Vorhabens für die niedersächsische Wirtschaft nachweisen.
- Sie müssen neuen oder neuartigen Vorhaben und/oder Produkten Priorität einräumen und mit Ihrem Unternehmen den Stand der Technik nachweislich übertreffen.
- Ihr Vorhaben muss einen Beitrag für den gesamtwirtschaftlichen Innovationsprozess erwarten lassen.